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Neuregelung des Waffenrechts: Straffreie Abgabe illegaler Waffen und Munition bis zum 01.07.18

Samtgemeinde Grasleben, den 20. 07. 2017

Besitzer illegaler Waffen und Munition haben ab sofort die Möglichkeit, diese straffrei abzugeben. Das geht aus der aktuell neu gefassten Regelung des Waffengesetzes hervor. Den Besitzern von illegalen Waffen und Munition soll hierdurch ein Anreiz gegeben werden, einen Weg aus der Illegalität zu finden. Ziel ist, die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen und Munition zu reduzieren.

 

Wer also unerlaubt in seinem Besitz befindliche Waffen und Munition bis zum 01.07.2018 der zuständigen Waffenbehörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.

 

Von der Amnestieregelung erfasst ist auch das Führen einer illegalen Waffe auf dem direkten Weg zur Übergabe an die zuständige Behörde oder Polizeidienststelle. Damit entfällt eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Führens einer Waffe. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, dass die abzugebenden Waffen weder schuss- noch zugriffsbereit sind und nach Möglichkeit in einem verschlossenen Behältnis, zum Beispiel Koffer oder Futteral, transportiert werden.

 

Im Rahmen der Amnestieregelung können auch Geschosse abgegeben werden, die nach dem neuen Waffengesetz nunmehr verboten sind. Das betrifft Geschosse, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern enthalten. Nicht von der Amnestieregelung umfasst sind Kriegswaffen.

 

Zuständige Waffenbehörden sind der Landkreis Helmstedt sowie die Stadt Helmstedt für den Bereich der Kernstadt Helmstedt und die Ortsteile Emmerstedt und Barmke (Bewohner der ehemaligen Gemeinde Büddenstedt wenden sich bitte an den Landkreis).

 

Die Abgabe von Waffen und Munition sollte möglichst erst nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Ansprechpartner sind erreichbar unter den Telefonnummern 05351/121-1108 (Landkreis Helmstedt) oder 05351/17-1432 (Stadt Helmstedt).

 

Text: Landkreis Helmstedt