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Nach der Wahl ist vor der Wahl – Helmstedt hat noch keinen Landrat

Samtgemeinde Grasleben, den 15. 09. 2016

Direktwahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Da bei der Direktwahl des Landrates für den Landkreis Helmstedt am 11. September im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit erzielen konnte, müssen die Wähler bereits am 25. September wieder an die Urnen.

 

An diesem Tag findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Direktwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Die Wählerinnen und Wähler haben auch bei der Stichwahl eine Stimme, die sie einem Bewerber durch Ankreuzen auf dem Stimmzettel geben können. Gewählt ist dann, wer die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.

 

Das Ergebnis der Landratswahl vom 11. September, und damit auch die Teilnehmer der Stichwahl, wird durch den Kreiswahlausschuss am Donnerstag, den 15. September, 15.00 Uhr, in öffentlicher Sitzung festgestellt und anschließend öffentlich bekanntgemacht. Danach werden die Stimmzettel mit den Briefwahlunterlagen bei den Städten, Samtgemeinden und Gemeinden ausgegeben.

 

Text: Landkreis Helmstedt