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Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung (ZILE)

 

Mit der Neufassung der ZILE-Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung vom 17.01.2017 besteht erstmals die Möglichkeit zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Gefördert werden können eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro. Die Betriebsstätte muss sich in Niedersachsen befinden in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Bei einem Projekt mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 10.000 Euro (netto) können bis zu 35% der förderfähigen Ausgaben als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Hierzu zählen Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (Bausubstanz und/oder Maschinen). Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 Euro pro Projekt und innerhalb von 3 Jahren.

Der Antragsstichtag ist jährlich der 15.09.

 

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

 

Flyer 

 

Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung