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Warum Ehrenamtskarte?

 

Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlichster Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte der Landkreis Helmstedt und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches "Dankeschön" für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.

 

 

Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement / Ehrenamt?

Es ist freiwillig, unentgeltlich, findet in einem organisatorischen Rahmen statt, findet möglichst kontinuierlich statt.

 

Wer kann die E-Karte bekommen?

Die Karte kann erhalten, wer sich mindestens fünf Stunden pro Woche seit mindestens drei Jahren ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht, in einer Organisation im Landkreis Helmstedt ehrenamtlich engagiert und zum Stichtag 01.07.2009 mindestens 18 Jahre alt ist.

 

Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?

Die/der Bewerber/in kann das Antragsformular von der Web-Seite des Landkreises Helmstedt herunterladen, sowie bei ihrer/seiner Wohnsitzgemeinde oder beim Landkreis Helmstedt, Bürgerinformation, Südertor 6, 38350 Helmstedt erhalten. Das ausgefüllte Formular ist durch die Organisation, für die/der Berwerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen und anschließend bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

 

Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?

Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Niedersachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen kann unter www.freiwilligenserver.de/ eingesehen werden.

 

Wie lange ist die E-Karte gültig?

Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.

 

Wann wird die Karte ausgegeben? 

Die erstmalige Ausgabe erfolgt beim Landkreis Helmstedt. Die späteren Kartenausgaben gestalten die Gemeinden für ihre jeweiligen Einwohner individuell. Die zukünftigen Karteninhaber werden zur offiziellen Übergabe persönlich eingeladen. Sollten sie den Termin nicht wahrnehmen können, so wird die Karte auf Wunsch auch per Post verschickt. 

 

 

+++ Ehrenamtskarte kann jetzt online erworben werden +++

 

Die niedersächsische Ehrenamtskarte kann jetzt auch online beantragt und verlängert werden. Mit der Karte erhalten Ehrenamtliche unter anderem Ermäßigungen bei Konzerten, in Museen und Schwimmbädern. Bislang konnte die Ehrenamtskarte nur bei der jeweiligen Kommune beantragt bzw. verlängert werden. Ab sofort können Ehrenamtliche die Karte zentral über ein Web-Formular auf der Internetseite des Freiwilligenservers anfordern:

 

Direktlink:https://www.freiwilligenserver.de/?CCCDE3189658497DB48D0EC31420EE92

 

 

 

 

Quelle: FreiwilligenServer Niedersachsen und Pressestelle der Nds. Landesregierung