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Kloster Mariental

Sonderschrift von Rolf Volkmann
 
 

Das Zisterzienserkloster

Mariental

bei Helmstedt

1138 – 1988

 

 

Deutscher Kunstverlag

 

Rolf Volkmann:

Der „Graue Hof" des Klosters Mariental und seine spätere Bedeutung für die Universität Helmstedt.

 

Das Kloster Mariental hat an der Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert seine größte Blütezeit erreicht. Es gründet 1315 in Helmstedt einen Stadthof, der „Graue Hof" genannt wird. Über diesen Vorgang sind wir zunächst durch eine sehr umfangreiche lateinische Urkunde vom 14. April 1315 unterrichtet, die uns in zwei geringfügig voneinander abweichenden Fassungen überliefert ist.1

 

Als der bisherige Grundherr der Stadt Helmstedt, Abt Anton Grymhold von Werden und Helmstedt (St.Ludgeri), die Stadt 1490 als erbliches Mannlehen an Herzog Wilhelm d.J. von Braunschweig abtritt, verfasst der aus Helmstedt stammende Mönch des Ludgeriklosters, Henning Hagen (ca. 1438-1504), seine „Staed Croneke to Helmstede...", die er am 14. Juli 1491 fertiggestellt hat.2 Darin hat er für die Stadt Helmstedt, die wohl befürchtet, dass der Herzog ihre Rechte schmälern könnte, alle wichtigen Urkunden aufgeschrieben. So finden wir dort auch eine niederdeutsche Fassung der bereits erwähnten Urkunde vom 14. April 1315.3 Sie beinhaltet nicht nur die Genehmigung des Grundstückskaufes für den „Grauen Hof" sondern grenzt auch die Rechte zwischen der Stadt Helmstedt und dem Kloster Mariental ab.

 

Im einzelnen wird folgendes vereinbart:

Rat, Schöffen und Bürgerschaft der Stadt Helmstedt erlauben dem Kloster Mariental. zwei Hofstellen zu kaufen, um an ihrer Stelle den „Grauen Hof" als Stadthof des Klosters zu gründen.

 

Das Kloster soll aber nicht mehr dazu kaufen oder dazu bauen als in der Urkunde genannt ist. Für das Recht der Niederlassung in der Stadt Helmstedt soll das Kloster jährlich drei Mark zahlen und an Steuern der „Schoß" und „Vorschoß" entrichten. Im übrigen soll es von allem Stadtrecht frei sein.

 

Korn und anderes Getreide darf das Kloster auf seinem Hof in die Stadt bringen und von dort ausführen. Hat die Stadt bei kriegerischen Auseinandersetzungen Getreidemangel zu fürchten, soll das Kloster nur so viel ausführen wie es für seinen eigenen Bedarf braucht und das andere zu Tagespreisen der Allgemeinheit überlassen.

 

Mit Ausnahme von Brotkorn darf das Kloster in der Stadt Helmstedt alles kaufen, was es braucht; wieder verkaufen darf es aber diese Waren nicht. Dagegen ist ihm gestattet, alles zu verkaufen, was es zu diesem Zwecke einführt, sofern den Handwerkern und Gilden dadurch kein Schaden entsteht.

 

Kühe und Schweine, die das Kloster auf dem „Grauen Hofe" hält, dürfen mit der Stadtherde ausgetrieben werden. Sofern eine eigene Herde gehalten wird, ist die Benutzung der Stadtweide gestattet. Schweinemast ist ebenfalls erlaubt; dagegen soll „Ackerwerk" vermieden werden.

 

Leute seines Ordens (Zisterzienser) darf es im „Grauen Hof" beherbergen. Von anderen Klerikern und Laien dürfen nur drei bis vier Personen eine oder zwei Nächte dort bleiben.

 

Auch soll das Kloster niemandes Gut oder Korn im Helmstedter Klosterhof aufbewahren.

 

Besonders auffallend ist die städtische Furcht vor Getreidemangel. Offenbar sind dem Rat und der Bürgerschaft die Belagerung durch den Markgrafen von Brandenburg 12794 und durch die Brüder Herz