Gewerbeangelegenheiten


Allgemeine Informationen

Unter dem Begriff „Gewerbe“ versteht man eine

Ein Gewerbebetrieb liegt dann vor, wenn alle vier Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen nicht die Urproduktion, die bloße Verwaltung des eigenen Vermögens und die freien Berufe.

 

Eine Gewerbeanzeige hat zu erfolgen, wenn ein selbständiger Betrieb eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle

 

Hinweis:
Bei Änderung von einem Nebenerwerb in den Haupterwerb ist keine Gewerbeummeldung erforderlich.
Für die Erteilung einer Steuernummer ist das Finanzamt Braunschweig-Helmstedt, Ernst-Koch-Straße 3, 38350 Helmstedt, zuständig.

 

Beantragung/Gewerbeanzeige:

Die Gewerbeanzeige kann persönlich im Einwohnermeldeamt, per Post (Samtgemeinde Grasleben, Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben) oder per E-Mail an oder per Fax an 05357 / 9600-55 erfolgen.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung


Notwendige Unterlagen

Gewerbe-Anmeldung:

 

Gewerbe-Ummeldung:

 

Gewerbe-Abmeldung:


Gebühren

 

Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC‑Karte entrichten.

 

Bei schriftlicher Beantragung ist die Gebühr vorab auf das Konto der Samtgemeinde Grasleben zu überweisen.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).