Lebensbescheinigungen


Allgemeine Informationen

Eine Lebensbescheinigung wird zur Vorlage bei in- und ausländischen Rentenversicherungen benötigt.

Durch eine Lebensbescheinigung bestätigt die Meldebehörde, dass die Person im Melderegister geführt und am Leben ist.

 

Dies kann nur in persönlicher Vorsprache erfolgen.


Notwendige Unterlagen


Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung können Sie sofort mitnehmen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Gebühren


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55