Personalausweis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.
Ausnahme
Gültiger Reisepass ist vorhanden
Befreiung von der Ausweispflicht
Gültigkeit
6 Jahre für Personen bis 24 Jahre
10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Voraussetzungen
Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich zum Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift und einen Fingerabdruck abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Hinweis
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Direktversand Personalausweis
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen.
Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen.
Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente.
Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden. Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.
Verlust
Wenn der Personalausweis unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige).
Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
bisheriger Ausweis oder Reisepass
Geburts- oder Heiratsurkunde
bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise beziehungsweise Reisepässe,
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2 - 4 Wochen.Gebühren
37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
Die Gebühren können Sie sowohl in bar als auch mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55