Personalausweis
Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann auf Wunsch ebenfalls ein Personalausweis beantragt werden.
Ausnahmen
Gültiger Reisepass ist vorhanden
Befreiung von der Ausweispflicht
Gültigkeit
Unter 24 Jahren: 6 Jahre
Ab 24 Jahren: 10 Jahre
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich. Nach Ablauf ist ein neuer Personalausweis zu beantragen.
Voraussetzungen
Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich zum Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift und einen Fingerabdruck abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Hinweise
Die Online-Ausweisfunktion (eID) ist im Personalausweis enthalten und kann aktiviert oder deaktiviert werden.
Adressänderungen nach einem Umzug können elektronisch vorgenommen werden und sind in der Regel gebührenfrei.
Bei Verlust oder Diebstahl ist der Personalausweis unverzüglich der Ausweisbehörde zu melden.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 bis 4 Wochen.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden (Gültigkeit maximal 3 Monate).
Direktversand Personalausweis
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. Bei Personalausweisen ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich, Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Weitere Informationen zum Direktversand finden Sie HIER.
Verlust
Wenn der Personalausweis unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige). Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Geht ein Dokument verloren, muss auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt werden, um digitalen Identitätsmissbrauch und Betrug zu verhindern. Ganz einfach funktioniert das über die Sperrhotline 116 116. Informationen finden Sie in der Grafik:
Rechtsgrundlagen
Personalausweisgesetz
Personalausweisverordnung
Personalausweisgebührenverordnung
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
alter Ausweis oder Reisepass (falls vorhanden)
digitales biometrisches Lichtbild
Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (bei erstmaliger Beantragung oder wenn kein Dokument vorliegt)
bei Minderjährigen unter 16 Jahren zusätzlich:
Zustimmung der Sorgeberechtigten
Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Lichtbilder – wichtige Neuerung
Seit 1. Mai 2025 dürfen für Personalausweise ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden.
Papierfotos werden nicht mehr akzeptiert.
Das Lichtbild muss den gesetzlichen biometrischen Anforderungen entsprechen (neutraler Gesichtsausdruck, heller Hintergrund, keine Kopfbedeckung – außer aus religiösen Gründen).
Lichtbilderstellung im Rathaus Grasleben
Im Rathaus Grasleben kann das digitale biometrische Lichtbild direkt vor Ort erstellt werden. Die Aufnahme erfolgt über das Point-ID-System der Bundesdruckerei. Das Lichtbild wird sicher und elektronisch an die Ausweisbehörde übermittelt und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben. Eine Mitnahme von Papierfotos ist nicht mehr erforderlich. Für die Nutzung des Automaten wird eine Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben. Wer möchte, kann jedoch auch zu einem lizensierten Fotografen gehen. Dieser übermittelt das digitale Foto direkt an das zuständige Bürgerbüro. Zertifizierte Stellen in Helmstedt sind Asmus Foto + Video GmbH, becker+flöge GmbH sowie der Drogeriemarkt dm. Für Kinder unter 6 Jahren wird generell das Aufsuchen eines Fotofachgeschäfts empfohlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2 - 4 Wochen.Gebühren
Ab 24 Jahren: 46,00 €
Unter 24 Jahren: 27,60 €
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
Digitales Lichtbild vor Ort (Point-ID): ca. 6,00 €
Direktversand nach Hause (optional): ca. 15,00 €
Die Gebühren können sowohl in bar als auch mit EC-Karte entrichtet werden.
Hinweis
Zum 7. Februar 2026 wurden die bundesweit geltenden Gebühren für Personalausweise erhöht: Grund hierfür sind gestiegene Produktions-, Sicherheits- und Verwaltungskosten sowie höhere Anforderungen an die Fälschungssicherheit und digitale Technik.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55