Personalausweis


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.

Ausnahme

Gültigkeit

Voraussetzungen

Hinweis

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

 

Direktversand Personalausweis

Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persön­lich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. 

Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.

 

Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. 

 

Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. 

Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.

 

Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.

Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen. 

 

Verlust

Wenn der Personalausweis unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige).

Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).

 

Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2 - 4 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren können Sie sowohl in bar als auch mit EC-Karte entrichten.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55