Personalausweis


Allgemeine Informationen

Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.

Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.

Ausnahme

Gültigkeit

Voraussetzungen

Hinweis

Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.

 

Verlust

Wenn der Personalausweis unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige).

Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).

 

Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2 - 4 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren können Sie sowohl in bar als auch mit EC-Karte entrichten.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55