Personalausweis
Allgemeine Informationen
Grundsätzlich haben alle deutschen Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Aber auch Kinder und Jugendliche können bereits einen Personalausweis erhalten.
Ausnahme
- Gültiger Reisepass ist vorhanden
- Befreiung von der Ausweispflicht
Gültigkeit
- 6 Jahre für Personen bis 24 Jahre
- 10 Jahre für Personen ab 24 Jahre
Voraussetzungen
- Sie sind Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Die Beantragung eines Personalausweises soll grundsätzlich in dem Ort erfolgen, wo Sie mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet sind. In anderen Orten ist die Beantragung nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit Zustimmung Ihrer Heimatbehörde möglich.
- Zur Beantragung eines Personalausweises kommen Sie bitte persönlich zum Einwohnermeldeamt, da Sie vor Ort in Gegenwart der Mitarbeiter eine Unterschrift und einen Fingerabdruck abgeben müssen. Eine Vertretung durch eine andere Person ist daher nicht möglich.
Hinweis
Der bisherige Personalausweis gilt bis zum Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer fort.
Verlust
Wenn der Personalausweis unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben anzeigen (Verlustanzeige).
Taucht das verlorene oder gestohlene Dokument wieder auf, so ist es beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Grasleben abzugeben (persönlich oder schriftlich mit einem entsprechenden Hinweis).
Die Verlustanzeige ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweisgesetz
- Personalausweisverordnung
- Personalausweisgebührenverordnung
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Ausweis oder Reisepass
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in der Samtgemeinde Grasleben ausgestellt wurde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise beziehungsweise Reisepässe,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis bzw. eine aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt ca. 2 - 4 Wochen.Gebühren
- 37,00 Euro für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
Die Gebühren können Sie sowohl in bar als auch mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben (05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Dana Schulze
E.04
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben (05357) 9600-50
(05357) 9600-55