Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht


Allgemeine Informationen

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).

Voraussetzungen

 

Verfahren

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhandengekommen sind/ist.

Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen.

Der Antrag kann formlos oder mit dem unten im Download zur Verfügung stehenden Formular gestellt werden.

 

Hinweis

Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!


Bearbeitungsdauer

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Bei schriftlicher Beantragung senden wir die Bestätigung zu.

Gebühren

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-10
Telefax (05357) 9600-55

Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-50
Telefax (05357) 9600-55


Formulare

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