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Nicht zugestellte Abfall Jahresbescheide

Samtgemeinde Grasleben

Bei der Versendung oder Zustellung der Jahres- und Vorausveranlagungsbescheide für 2024 bzw. 2025 ist es zu erheblichen Schwierigkeiten gekommen. 


Eigentümer und Eigentümerinnen, die bisher noch keinen Bescheid erhalten haben, werden daher gebeten, eine entsprechende E-Mail mit der Anschrift des betroffenen Grundstücks und Angabe des Kassenzeichens an  zu senden. Die fehlenden Bescheide werden dann zeitnah übersandt.  


Alternativ können die Bescheide auch telefonisch (05351/121-2517, -2515 oder -2514) oder während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie Mittwoch von 14.00 bis 15.30 Uhr) persönlich in der Unteren Abfallbehörde, Charlotte-v-Veltheim-Weg 5 angefordert werden. Dabei kann es jedoch aufgrund des hohen Aufkommens zu Wartezeiten kommen. 


Wegen der nicht von den Bürgerinnen und Bürgern zu verantwortenden Verzögerungen wird keine Mahnung erfolgen, wenn die Zahlung zur ersten Fälligkeit der Abfallentsorgungsgebühren (15.02.2025) verspätet eingeht.  Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. 
 

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Umweltamtes unter der Rufnummer 05351/121-2517 sowie der Email-Adresse abfallberatung@landkreis-helmstedt.de gerne zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt