Landkreis Helmstedt schränkt Wasserentnahme und Bewässerung ein
Aufgrund des trockenen Frühjahrs verbietet der Landkreis Helmstedt die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern per Allgemeinverfügung. Die Bewässerung von landwirtschaftlichen und privaten Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser wird zeitlich eingeschränkt. Laut Allgemeinverfügung, die am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe (Donnerstag, 17.7.) gültig wird, ist die Entnahme von Wasser aus allen Oberflächengewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung mit Hilfe von Pumpen bis 30.09.2025 untersagt. Dies gilt ausdrücklich auch für Wasserentnahmen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt.
Gewässer zweiter Ordnung sind größere Gewässer von überörtlicher Bedeutung, die in einem Verzeichnis des Landes aufgelistet sind. Im Landkreis Helmstedt gibt es zahlreiche Gewässer 2. Ordnung. Am bekanntesten sind die Aller und die Schunter. Gewässer dritter Ordnung sind in Deutschland in der Regel meist kleinere Bäche wie z. B. Mühlengräben aber auch Straßenseiten- oder Feldmarksgräben.
Die Bewässerung öffentlicher und privater Grün -und Gartenflächen, sowie forstwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Flächen wird außerdem in der Zeit zwischen 10:00 und 18:00 Uhr untersagt. Dies gilt für die Entnahme aus Brunnen im Rahmen des Gemeingebrauchs, sowie für Bewässerungen durch Grundwasser mit gültiger wasserrechtlicher Erlaubnis.
Die Wässerung des eigenen Gartens aus dem (Trink-)Wasserhahn ist in dieser Zeit weiterhin erlaubt. Aufgrund der hohen Verdunstung tagsüber wird aber dringend empfohlen, die Wässerung in den Abend oder die frühen Morgenstunden zu verlegen.
Hintergrund für die jetzt auf den Weg gebrachte Allgemeinverfügung ist die seit Monaten andauernde Trockenheit. Durch das trockene Frühjahr und ausbleibende Regenfälle leiden nicht nur die Aller, sondern mittlerweile auch die Schunter und nahezu alle Gewässer II. und III. Ordnung im Kreisgebiet unter Niedrigwasser, so dass ein Entnahmeverbot zum Schutz der Gewässer und der darin lebenden Pflanzen, Fische und Kleinstlebewesen erforderlich ist.
Pegelmessungen der Grundwasserstände haben ergeben, dass sie sich in einem sehr kritischen Bereich befinden. Nach dem extrem trockenem Jahr 2022 haben sich die Grundwasserstände nicht wieder auf das Normalniveau erholt und drohen nun wieder weiter abzusinken. Deshalb ist der sparsame und sinnvolle Umgang mit den noch vorhandenen Ressourcen wichtig. Im Übrigen wirken sich niedrige Grundwasserstände in der Nähe von oberirdischen Gewässern auch auf deren Wasserstände aus. Durch die starke Sonneneinstrahlung verdunstet ein großer Anteil des tagsüber zur Bewässerung eingesetzten Wassers. Deshalb wird die Bewässerung mittels Grundwasser eingeschränkt auf die Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden zwischen 18:00 und 10:00 Uhr.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht. Wer dagegen verstösst, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Eine ähnliche Allgemeinverfügung hatte der Landkreis Helmstedt zuletzt im Trockenjahr 2022 erlassen.
Text: Landkreis Helmstedt
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