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Straßenreinigung - Unkraut auf Gehwegen und in Gossen!

Samtgemeinde Grasleben, den 05. 08. 2014

 

Das anhaltende feuchtwarme Sommerwetter lässt nicht nur unsere Kulturpflanzen in unseren Hausgärten gedeihen, sondern begünstigt auch den Aufwuchs von Unkraut  auf den Straßenflächen. Da stellt sich doch schon mal die Frage, wem denn eigentlich die Reinigung der Straßenflächen obliegt.

 

Im Bereich der Samtgemeinde Grasleben obliegt die Straßenreinigung nach den Bestimmungen der geltenden Straßenreinigungssatzung und -verordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke. Dabei erstreckt sich die Reinigungspflicht im Regelfall bis zur Mitte der Fahrbahn. Das bedeutet, dass Gehwege, Parkstreifen, Gossen und Fahrbahnen von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke zu reinigen sind. Die Straßenreinigung ist bedarfsgerecht auszuführen, d.h. es ist zu reinigen, wenn Verschmutzungen oder Aufwuchs von Unkraut vorhanden ist.  

 

In der letzten Zeit wurde mehrfach festgestellt, dass  einige Grundstückseigentümer ihrer Reinigungspflicht nicht nachkommen. Aus diesem Grund möchte die Samtgemeindeverwaltung an dieser Stelle an alle Grundstückseigentümer appellieren, die an ihre Grundstücke angrenzenden Straßenflächen regelmäßig zu reinigen und somit zur Verbesserung des Ortsbildes beizutragen.

 

Auf unserer Homepage finden Sie unsere Straßenreinigungssatzung zur Ihrer Information.

 

 

Bild zur Meldung: Straße fegen