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Gewässerunterhaltung 2014

Samtgemeinde Grasleben, den 11. 08. 2014

Der Unterhaltungsverband Oberaller wird in der Zeit zwischen dem 01. September 2014 und 29. Februar 2015 die Gewässer zweiter Ordnung in seinen Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen. Die folgenden Punkte sind gemäß Unterhaltungsordnung für Gewässer zweiter Ordnung im Landkreis Helmstedt zu beachten:

  • Ein beidseitiger 5 m breiter Streifen entlang der oberen Böschungsoberkante ist so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen muss mit Räumgeräten befahrbar sein.
  • Weideflächen sind so einzufriedigen, dass das Vieh die Ufer nicht beschädigen kann. Die Einfriedigungen müssen 1 m von der oberen Böschungsoberkante entfernt angebracht und unterhalten werden.
  • Querzäune sind mit Durchfahrten (z.B. beweglichen Gattern) zu versehen. Wegen der Notwendigkeit maschineller Räumung über Zäune hinweg dürfen Einfriedigungen nicht höher als 1 m sein.
  • Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mind. 1 m von der obersten Böschungskante beackert werden.
  • Viehtränken sind so anzulegen, dass die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten nicht behindert wird. Die Anlage offener Tränkstellen im und am Gewässer ist untersagt.
  • Bäume und Sträucher oder andere Gegenstände, die den Wasserabfluss beeinträchtigen, die Standsicherheit der Ufer gefährden oder die Unterhaltung erschweren sind zu beseitigen.

Des Weiteren bitten wir Sie nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Im Gewässerrandstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen. Vorhandene Einrichtungen (u. B. Dränausmündungen) sind in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z. B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsfläche einzutiefen.
  • Der Aller-Ohre-Verband hat im Auftrag des Unterhaltungsverbandes die Fläche zu befahren.
  • Das Ablagern von Abfällen, u. a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen und stehen für weitere Informationen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0 53 71 / 81 54-0

Der Verbandsvorsteher