Presseinfo Landkreis Helmstedt - Außerschulische Nutzung der Turnhallen während der Weihnachtsferien 2014

Samtgemeinde Grasleben, den 24. 10. 2014

Der Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Helmstedt stehenden Turnhallen während der Weihnachtsferien grundsätzlich nicht möglich ist. Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während dieser Ferien nutzen. Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig.

 

Anträge wären als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens 3 Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen. Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 28.11.2014. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.