Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Gemeinde Grasleben fordert Entlastungsstraße vom Landkreis Helmstedt

Samtgemeinde Grasleben, den 20. 11. 2015

Bau einer Entlastungsstraße muss eingeplant werden, 30er-Bereich muss sofort kommen!

 

Grasleben. Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zu einer möglichen kommunalen Entlastungsstraße in Grasleben liegen vor. Träger einer Entlastungsstraße wäre nach den Ergebnissen der Untersuchung demnach der Landkreis Helmstedt. Doch von Beginn an: Die Gemeinde Grasleben hatte zusammen mit dem Landkreis Helmstedt und der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine weitere Verkehrsuntersuchung für den Raum Grasleben erstellen lassen. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung sollte gutachterlich der zuständige Straßenbaulastträger für die ursprünglich geplante „Kommunale Entlastungsstraße Grasleben“ ermittelt werden, da das OVG Lüneburg im Jahr 2012 entschieden hatte, dass die Gemeinde Grasleben für die geplante Entlastungsstraße nicht der zuständige Straßenbaulastträger sei. Das Gericht hatte damals die Frage offen gelassen, wer (Landkreis oder Land Niedersachsen) zuständiger Straßenbaulastträger ist. Nun kamen die Gutachter zu einem eindeutigen Ergebnis:

 

Eine Entlastungsstraße würde demnach unabhängig von der Lage im Norden oder im Süden des Siedlungsbereiches verschiedene Kreisstraßen miteinander verknüpfen und damit als Kreisstraße einzustufen sein.

 

Bürgermeisterin Koch fordert nun den Landkreis auf, zu handeln. Der Landkreis Helmstedt müsse nun den Ergebnissen der Untersuchung folgen und die bisherige Landesstraße als Kreisstraße übernehmen. Koch sei durchaus bewusst, dass eine derartige Maßnahme gegenläufig zu den Sparbemühungen des Kreises ist, dennoch müsse gehandelt werden, denn der Landkreis Helmstedt habe schließlich eine Verantwortung auch gegenüber den Graslebener Bürgern. „Natürlich spielt die Haushaltslage eine wichtige Rolle, hier geht es aber um die Menschen in Grasleben“, so Koch. Unterstützung und Kompromissbereitschaft sichert die Gemeinde Grasleben jedoch zu. Man ist durchaus bereit, über Teillösungen oder eine Kostenbeteiligung zu sprechen. Auch bei etwaigen Problemen bei einer späteren Planung der Straße würde man helfen, wobei laut Gemeindedirektor Gero Janze das Gericht im Jahre 2012 keine materiellen Mängel an der Trasse festgestellt hatte. Laut Janze sei das eine gute Ausgangsbasis und biete auf jeden Fall mehr Sicherheit als bei allen anderen Straßenbauprojekten.

 

Zurück zum Gutachten: Die Verkehrsbelastung ist dramatisch. Täglich passieren rund 15.000 Fahrzeuge Grasleben. Der Schwerlastverkehr macht auf der Magdeburger Straße 13 % aus, dabei sind kleinere Lkw von dieser Zahl noch gar nicht erfasst. Laut Koch gingen hierdurch erhebliche Gefahren für Leib und Leben aus; sie erinnerte an die angrenzende Grundschule, die Arztpraxis und vor allem an die Kindertagesstätte in direkter Nähe. Apropos Kindertagesstätte: Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) von Bund und Ländern plant nach neuester Entwicklung zum Schutz der „Schwächeren“ Tempo 30 vor Kitas und Schulen als Regelgeschwindigkeit anordnen zu können.

 

Die Gemeinde Grasleben hatte im Dezember 2014 einen Antrag beim Landkreis Helmstedt auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gestellt. Koch fordert den Landkreis nunmehr zum Handeln auf und die beantragte Maßnahme auf der Magdeburger Straße endlich zu genehmigen. Seit Dezember - oder mindestens seit August, mit Vorliegen der Untersuchung - wartet die Gemeinde Grasleben auf eine Antwort aus Helmstedt. Der Landkreis könne sich seiner Verantwortung nicht länger entziehen. „Uns als Gemeinde Grasleben sind die Hände gebunden, um verkehrsberuhigende Maßnahmen auf dieser Straße vorzunehmen“, daher erwartet Koch endlich eine kurzfristige Entscheidung – wie etwa in Wolfsburg, wo schon seit längerem auf zahlreichen Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 Bereiche angeordnet wurden.

 

Bild zur Meldung: Quelle: Kreisverkehrswacht Helmstedt