Wichtige Hinweise zu Silvester! Städte- und Gemeindebund: Billigknaller ohne BAMS-Zulassung und Himmelslaternen sind verboten!

Samtgemeinde Grasleben, den 09. 12. 2015

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht im Krankenhaus endet, weist der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) darauf hin, dass nur Feuerwerkskörper verwendet werden sollten, die das BAM-Zulassungszeichen haben. „Mit Billigknallern aus illegalen Importen tut man sich und anderen keinen Gefallen. Lieber ein paar Feuerwerkskörper weniger und dafür ein Silvestererlebnis ohne Risiko“, erklärte der Sprecher des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, heute in Hannover. Der Kommunale Spitzenverband weist zudem darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften, Kinderheimen, Kirchen, Krankenhäusern, sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten ist. Ebenso ist in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.

 

„Wir empfehlen vor Ort auf Bekanntmachungen der Städte und Gemeinden und der Feuerwehr über örtliche Verbotszonen zu achten. Beim Feuerwerk gilt auch immer die Grundregel: Wer knallt, haftet für entstandene Schäden!", erklärte Bullerdiek.

 

Zudem bittet der Städte- und Gemeindebund um Beachtung folgender Hinweise:

 

  1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001).
  2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
  3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
  4. Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
  5. Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
  6. "Blindgänger" nicht erneut zünden.
  7. In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
  8. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
  9. Halten Sie die örtlich besonders vorgeschriebenen Abstände zu Reetdachhäusern ein.
  10. Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

 

Pressemitteilung des

Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes

Arnswaldtstraße 28, 30159 Hannover

Pressesprecher: Thorsten Bullerdiek

Tel.: 0511 30285-44, Mobil: 0175 1864242