Wohngeldnovelle 2016 und Zahlungsverzögerungen – Der Landkreis Helmstedt informiert

Samtgemeinde Grasleben, den 05. 01. 2016

Am 01.01.2016 ist ein neues Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Erstmals seit dem Jahr 2009 werden die Miet- und Einkommensgrenzen an die aktuellen Verhältnisse angepasst. Die Haushalte im Landkreis Helmstedt, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten automatisch ab 01. Januar 2016 das erhöhte Wohngeld. Die Bescheide werden zeitnah versandt.

 

Von den neuen Regelungen profitieren aber nicht nur Haushalte, die zurzeit Wohngeld erhalten. Durch die neuen Einkommens- und Mietgrenzen werden auch viele Haushalte, die bisher keinen Wohngeldanspruch hatten, zukünftig Wohngeld beziehen können. Dafür ist es erforderlich, bis spätestens 31. Januar 2016 einen Antrag zu stellen, um kein Wohngeld zu verschenken.

Die Wohngeldstelle des Geschäftsbereiches Soziales des Landkreises Helmstedt, Conringstraße 28 in Helmstedt,  berät in allen Wohngeldangelegenheiten und hält die erforderlichen Antragsunterlagen bereit (Telefon 05351 121-2450 oder -2445).

Es ist nicht erforderlich, den ausgefüllten Antrag persönlich abzugeben. Die Anträge können auch per Post geschickt werden. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, wenn es aufgrund der Vielzahl von neuen Anträgen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen sollte.

 

Bedauerlicherweise ist es durch eine erforderliche Umstellung des EDV-Verfahrens  zur Bearbeitung der Wohngeldleistungen nicht möglich gewesen, den bereits Wohngeld beziehenden Haushalten das Wohngeld für Januar 2016 wie üblich zum Ersten des Monats zu überweisen. Es wurde mit Hochdruck an der Fehlerbehebung gearbeitet, so dass die Wohngeldzahlungen am Montag, den 04.01.2016, überwiesen werden konnten.