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Informationen über die Biotonne Plus

Samtgemeinde Grasleben, den 11. 01. 2016

Informationen über die Biotonne Plus

Im Landkreis Helmstedt besteht ab dem 01.01.2016 durch die „Biotonne Plus“ weiterhin die Möglichkeit, Baum- und Strauchschnitt zu entsorgen. Ihre „normale“ Biotonne kann durch die entsprechende Jahresvignette zur „Biotonne Plus“ umgewandelt werden.

Was ist die Biotonne Plus?

Mit der Einführung der „Biotonne Plus“ entfällt für die „normale“ Biotonne die Möglichkeit der Entsorgung von Baum- und Strauchschnitt neben der Biotonne. Das bedeutet, dass ab 01.01.2016 Baum- und Strauchschnitt nur noch neben der „Biotonne Plus“ bereitgestellt werden kann und abgefahren wird.

Wer kann die Biotonne Plus beantragen und wie?

Die „Biotonne Plus“ kann vom Eigentümer per Formular beantragt werden.

Wie erkenne ich die Biotonne Plus?

Die „Biotonne Plus“ wird mit einer jährlich wechselnden Vignette gekennzeichnet. Die Vignette wurde für dieses Jahr im Dezember 2015 - zukünftig im November jeden Jahres vom Landkreis Helmstedt – Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz – dem Eigentümer übersandt. Dieser befestigt die Vignette an der linken Seite (von vorn gesehen) der bereits vorhandenen Biotonne.

Was muss ich bei der Abfuhr beachten?

Bei der Abfuhr ist darauf zu achten, dass die Biotonne mit der Vignette von der Straße aus als „Biotonne Plus“ erkennbar ist.
Die Leerung der „Biotonne Plus“ erfolgt parallel mit der „normalen“ Biotonne wie gewohnt alle 2 Wochen. Es ist zu beachten, dass die Bündelsammlung (Baum- und Strauchschnitt) nur mitgenommen wird, wenn die Bündel neben der „Biotonne Plus“ liegen. Soweit die „Biotonne Plus“ nicht geleert werden soll, müsste ein Zettel mit einem diesbezüglichen Hinweis auf dem Abfallbehälter angebracht werden.

Was darf ich über die Biotonne Plus entsorgen?

Über die „Biotonne Plus“ dürfen kompostierbare Abfälle (Bio-Abfälle) entsorgt werden. Dazu gehören z. B. Küchenabfälle (Obst-, Gemüse- und sonstige Speisereste), Sonstiges (Blumenerde, Haare), Gartenabfälle (Laub, Staudenreste, Rasenschnitt) sowie die Bündelsammlung. Hierunter fallen sperrige Grünabfälle (Baum- und Strauchschnitt), die aufgrund ihrer Größe oder Menge nicht in den dafür zugelassenen Behälter(n) bereitgestellt werden können.

Folgende Abmessungen und Gewichte sollten nicht überschritten werden:

 

Bündel Länge: max. 1m, Durchmesser: max. 50 cm, Gewicht: 10 kg
Äste Länge: max. 1m, Durchmesser: max. 10 cm, Gewicht: 10 kg




Die Gesamtmenge ist auf 1 m³ begrenzt.

Was kostet die Biotonne Plus?

Die Gebühr für eine „Biotonne Plus“ pro Kalenderjahr beträgt 20,00 Euro. Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenem Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Veranlagung erfolgt über den Abfallgebührenbescheid mittels Vorausveranlagung und Jahresendabrechnung und die „Biotonne Plus“ wird dort ausgewiesen.

Wie und zu wann kündige ich die Biotonne Plus?

Eine Kündigung der „Biotonne Plus“ ist bis zum 31.10. jeden Jahres möglich. Sollte bis zu diesem Datum keine Kündigung der Zusatzoption „Biotonne Plus“ vorliegen, verlängert sie sich automatisch und Sie bekommen die Vignette fürs Folgejahr automatisch zugeschickt.

Falls Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Rufnummer 05351/121-2511 oder unter der E-Mail-Adresse
biotonneplus@landkreis-helmstedt.de gern zur Verfügung.