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Landkreis gewährt Zuschuss zu Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II

Samtgemeinde Grasleben, den 18. 08. 2016

Der Kreistag hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Änderung der Schülerbeförderungssatzung beschlossen. Die Satzung sieht nunmehr eine einkommensabhängige Übernahme der Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches II als einjähriges Pilotprojekt vor, auch um Aufschluss über die Größenordnung des Bedarfs zu erhalten. Grundsätzlich gibt es große Zustimmung zur freiwilligen Beteiligung an Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II. Aufgrund der schwierigen Finanzsituation des Landkreises und der nicht einschätzbaren Kosten wurde daher seitens des Kreistages einem Vorschlag zur Pilotierung gefolgt.

 

Mit dieser Regelung sollen vornehmlich einkommensschwache Familien entlastet werden. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 20.000 bis 30.000 Euro erfolgt eine Bezuschussung seitens des Landkreises von 75% bis zu 25% des Gesamtwertes der jeweiligen Sammel-Schülerzeitkarte. Unter diese Regelung fallen nicht Personen, die Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben.

 

Die Übernahme der Schülerbeförderungskosten erfolgt grundsätzlich im Nachhinein als Erstattungsleistung. Die Schülerwochen bzw. Schülermonatskarten, die vergünstigt mittels einer Kundenkarte der KVG erworben werden können, sind nach Antragstellung jeweils im Original beim Landkreis einzureichen. Weitere Informationen hierzu können über das Internet unter https://www.helmstedt.de/schülerfahrtkosten eingesehen und Anträge beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport, Rosenwinkel 10/11 in 38350 Helmstedt gestellt werden.

 

Text: Landkreis Helmstedt