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Witterungsbedingter Schulausfall

Samtgemeinde Grasleben, den 22. 11. 2016

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Bei plötzlich auftretenden extremen Witterungsbedingungen wie Eisregen, starkem Schneefall oder auch heftigem Sturm kann der Landkreis Helmstedt entscheiden, dass der Regelunterricht an diesem Tag ganz oder teilweise ausfällt, wenn die Schülerinnen und Schüler den Schulweg nicht unter zumutbaren Bedingungen zurücklegen können. Diese Entscheidung wird schnellstmöglich nach Absprache mit der Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig (KVG) und Rücksprache mit der Straßenmeisterei des Landkreises Helmstedt getroffen.

Die Schulausfälle werden umgehend auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt unter www.helmstedt.de veröffentlicht. Die Radiosender der Region werden ebenfalls stets über Unterrichtsausfälle informiert.

Der Landkreis Helmstedt bietet zur aktuellen Wintersaison wieder die Möglichkeit an, sich über einen Newsletter unter der Internetanschrift https://www.helmstedt.de/newsletter/schulausfall über witterungsbedingte Unterrichtsausfälle informieren zu lassen. Die Kontaktdaten der dort bereits angemeldeten Personen bleiben bestehen, so dass eine Neuanmeldung nicht erforderlich ist.

Bei angeordnetem Unterrichtsausfall können Eltern ihre Kinder trotzdem zur Schule schicken; eine Betreuung durch Lehrkräfte und Ganztagspersonal ist dort sicherzustellen. Auch im umgekehrten Fall gilt der Elternwille: Fällt der Unterricht nicht offiziell aus, können Eltern ihr Kind auch zu Hause behalten bzw. vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie der Ansicht sind, dass der Schulweg wegen der Witterungsverhältnisse zu gefährlich ist.