Mikrozensuserhebung (Haushaltsbefragung) 2017

Samtgemeinde Grasleben, den 13. 02. 2017

Ab Juni 2017 werden in der Samtgemeinde Grasleben wieder die Haushaltsbefragungen (Mikrozensuserhebungen) durchgeführt. Die erhobenen Daten dienen unter anderem der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung und sind Voraussetzung für eine Förderung solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße staatliche Unterstützung und Fürsorge bedürfen. Der Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung und ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Befragung wird regelmäßig durchgeführt und erfasst 1 Prozent aller Haushalte.

Durch die Erhebungsbeauftragten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen werden u.a. allgemeine Angaben (z.B. Geschlecht, Geburtsjahr, Familienstand), Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer eventuellen Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung sowie zum Lebensunterhalt erfragt. Die Haushalte werden nach dem statistischen Zufallsprinzip ausgewählt. Alle Personen werden um die Mitarbeit gebeten.

 

Der Auskunftspflicht unterliegen alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben.

 

Alle Erhebungsbeauftragten können sich auf Verlangen ausweisen. Die erhobenen Daten unterliegen dem gesetzlichen Datenschutz.

 

Weiterführende Hinweise finden Sie unter: www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich „Haushalte, Familien – Mikrozensus“.