Soforthilfe für Hochwasseropfer

Samtgemeinde Grasleben, den 15. 08. 2017

Ende Juli dieses Jahres sind durch starke Regenfälle im südlichen und östlichen Niedersachsen vielerorts Hochwasser entstanden. Die Folgen waren verheerend. Vor allem in den Landkreisen Goslar und Wolfenbüttel sind große Schäden angerichtet worden.

 

Aber auch der Landkreis Helmstedt blieb nicht gänzlich verschont. Die Niedersächsische Landesregierung stellt nun 50 Millionen Euro für Hochwassergeschädigte und kommunale Infrastruktur bereit. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Der Landkreis ist für die Bewilligung von Soforthilfen zuständig und nimmt ab sofort Anträge entgegen. Anträge auf Gewährung von Soforthilfe können bis zum 15.11.2017 gestellt werden.

 

Wer kann die Soforthilfe beantragen?

Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten.

 

Was wird an Soforthilfe geleistet?

Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich. Die Soforthilfe beträgt mindestens 1.000 Euro und maximal 2.500 Euro.

 

Wie beantrage ich die Soforthilfe?

Mit dem unten stehenden Antragsformular kann die Soforthilfe beantragt werden. Der Antrag ist ausgefüllt und unterschrieben an den Landkreis zu richten. Sie können ihn per Post, E-Mail oder Fax einreichen. Zudem können Sie den Antrag zu den Öffnungszeiten direkt beim Landkreis – im Hauptgebäude, Südertor 6 oder bei der unten stehenden Adresse - abgeben.

 

Wo gibt es Antragsformulare?

Antragsformulare stehen - unten angefügt - zum Download bereit. Benötigen Sie einen Antrag in Papierform, kann dieser beim Landkreis unter der unten genannten Adresse abgeholt werden oder Ihnen auf Wunsch per Post zugesandt werden.

 

Wie erfolgt die Antragsbearbeitung?

Die Angaben werden auf Plausibilität geprüft. Eine Soforthilfe wird durch Bescheid gewährt unter der Auflage, dass die Verwendung der Soforthilfe durch Belege nachweisbar ist.

 

Haben Sie weitere Fragen?

Nähere Informationen können der unten angefügten „Richtlinie Soforthilfe Privathaushalte“ des Niedersächsischen Umweltministeriums entnommen werden. Weitere Informationen zur Soforthilfe stehen im Internet unter www.hochwasser.niedersachsen.de zur Verfügung.

 

• Richtlinie Soforthilfe Privathaushalte - Download

Antragsformular: Soforthilfe Privathaushalte – Download

 

Bei weiteren Fragen melden Sie sich:

 

Landkreis Helmstedt

Geschäftsbereich Feuerwehr/Katastrophenschutz

Parkstraße 1

38350 Helmstedt

Telefon: 05351/121-1107

Fax: 05351/121-1624

soforthilfe@landkreis-helmstedt.de