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Informationen zur Sperrmüllabfuhr

Samtgemeinde Grasleben, den 15. 11. 2017

Eine Sperrmüllabfuhr kann jeder an die Abfallentsorgung angeschlossene Haushalt zweimal pro Jahr mit jeweils bis zu 5 Kubikmeter beantragen. Die Anmeldung ist über das Online-Formular auf der Homepage des Landkreises (www.helmstedt.de), formlos per E-Mail oder über die sogenannten Sperrmülldoppelkarten, die in den Rathäusern erhältlich sind, möglich.

 

Was bei einer Sperrmüllabfuhr beachtet werden muss und welche Abfälle dabei berücksichtigt werden, kann dem Abfall-ABC sowie dem Infoblatt zur Sperrmüllsammlung entnommen werden.

 

Kurz gesagt: Sperrmüll muss

 

1.    zu groß für die Restabfalltonne sein und

2.    zum sogenannten beweglichen Hausinventar gehören.

 

Der Sperrmüll ist zum bekannt gegebenen Termin – frühestens am Abend vorher – im öffentlichen Verkehrsraum bereitzustellen. Das heißt, der Sperrmüll muss auf dem Bürgersteig, in der Parkbuchte, o.ä. liegen. Der Bürger signalisiert so, dass dies die Gegenstände sind, die zu entsorgen sind.

 

Sperrmüll, der auf dem Grundstück lagert, wird nicht abgefahren. Ebenso wird der Sperrmüll nicht abgefahren, der die angemeldete Menge von 5 oder 10 Kubikmeter überschreitet.

 

Zu einer Sperrmüllabfuhr können sämtliche häuslichen Elektrogeräte mit entsorgt werden. Die Elektrogeräte bitte separat vom übrigen Sperrmüll aufstellen. Integrierte Elektrogeräte, wie z.B. Einbauherde oder -kühlschränke sind zu demontieren.

 

Sollte es problematisch sein, einen geeigneten Stellplatz zu finden, oder bei weiteren Fragen ist der Landkreis unter der Telefonnummer 05351 121-2517 oder unter der  E-Mail-Adresse gerne behilflich.

 

Text: Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz