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Vereinbarung über die Unterbringung von Asylbewerbern aus Grasleben in Helmstedt

Samtgemeinde Grasleben, den 11. 12. 2017

Grasleben. Für Verwirrung sorgten kürzlich diverse Medienberichte über die Unterbringung von Asylbewerbern aus Grasleben in Helmstedt. Darin heißt es z.B., dass 29 Flüchtlinge aus Mariental-Horst nach Helmstedt umgesiedelt werden sollen, damit die Samtgemeinde ein Mietobjekt in Mariental-Horst aufgeben kann. Hierzu wurde eine Vereinbarung mit dem DRK und der Stadt Helmstedt geschlossen.

 

Hierzu ist festzustellen:

Bereits seit dem Jahr 2013 gibt es eine Vereinbarung der Samtgemeinde Grasleben mit der Stadt Helmstedt über die Unterbringung von Asylbewerbern in der Gemeinschaftsunterkunft in Helmstedt. Diese wurde lediglich um einen Passus erweitert, sodass nun auch die Unterbringung in Wohnungen im Stadtgebiet möglich ist.

 

Richtig ist ferner, dass die Samtgemeinde Grasleben noch bis zum Jahr 2019 einen Mietvertrag für das Objekt in Mariental hat. Der Vertrag beinhaltet eine Mindestvertragsdauer bis zu diesem Zeitpunkt. Aufgrund der zurückgehenden Flüchtlingszahlen ist die Samtgemeinde jedoch angehalten, die wirtschaftlichste Variante zur Unterbringung der Asylbewerber zu wählen. Hierzu gehört die Erweiterung der Vereinbarung mit der Stadt Helmstedt, da bei weiter zurückgehender Flüchtlingszuweisung die Unterbringung in Mariental stetig unwirtschaftlicher wird. Die wirtschaftliche Prüfung ist regelmäßig durchzuführen. Zudem sei man noch im Dialog mit dem Landkreis Helmstedt und dem Vermieter. Konkret bedeutet dies laut Samtgemeindebürgermeister Gero Janze:„Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht von einer Auflösung unserer Unterkunft in Mariental gesprochen werden. Die Berichterstattung ist dahin gehend falsch. Sehr wohl werden aber Gespräche geführt und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen über diese Variante durchgeführt“. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass bereits anerkannte und geduldete Flüchtlinge, die noch keinen anderweitigen Wohnraum gefunden haben, nach wie vor von der Samtgemeinde unterzubringen sind. Insgesamt wäre es fahrlässig, Optionen, die der

Samtgemeinde Geld sparen, auszuschließen, nur weil es für alle Beteiligten bequemer ist. Sollte es zu verbindlichen Veränderungen kommen, wird die Samtgemeinde dies unverzüglich mitteilen.