Samtgemeinde sucht neue Jugendschöffen und Schöffen - Bewerbung bis 09.02.2018 möglich

Samtgemeinde Grasleben, den 01. 02. 2018

Die Samtgemeinde Grasleben sucht neue Schöffen und Jugendschöffen für die nächste Amtszeit, welche am 1. Januar 2019 beginnt und am 31. Dezember 2023 endet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung. Bei der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens sind sie vollkommen unabhängig und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Schöffen tragen somit auch die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.

 

Schöffen müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

  • nicht vorbestraft

  • Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr

  • Höchstalter: noch nicht vollendetes 70. Lebensjahr

  • Wohnsitz in der Samtgemeinde Grasleben

  • Beherrschung der deutschen Sprache

  • aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sein

  • nicht in Vermögensverfall geraten sein

  • Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein

 

Bewerbungsverfahren

Der Samtgemeinderat stellt am 12.03.2018 eine Vorschlagsliste auf, aus der dann ein Wahlausschuss am Amtsgericht die Schöffen bzw. Jugendschöffen für die nächste Amtszeit wählt.

 

Alle geeigneten Interessenten können sich in die Vorschlagsliste eintragen lassen. Die Bewerbungsfrist endet am 09.02.2018. Der Vordruck für die Bewerbung kann unter www.grasleben.de heruntergeladen werden oder ist im Rathaus Grasleben, Bahnhofstraße 4, erhältlich.