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Gewässerunterhaltung 2018: Mitteilung des Aller-Ohre-Verbandes

Samtgemeinde Grasleben, den 07. 08. 2018

Der Aller-Ohre-Verband teilt mit, dass die Gewässerunterhaltungsverbände bis zum 28. Februar 2019 die Gewässer zweiter Ordnung im jeweiligen Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen werden. Die folgenden Punkte sind gemäß Schau- und Unterhaltungsordnung für Gewässer II. Ordnung zu beachten:

 

  • Ein beidseitiger 5 m breiter Streifen entlang der oberen Böschungsoberkante ist so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen muss mit Räumgeräten befahrbar sein.

  • Weideflächen sind so einzufriedigen, dass das Vieh die Ufer nicht beschädigen kann. Die Einfriedigungen müssen 1 m von der oberen Böschungsoberkante entfernt angebracht und unterhalten werden.

  • Querzäune sind mit Durchfahrten (z.B. beweglichen Gattern) zu versehen. Wegen der Notwendigkeit maschineller Räumung über Zäune hinweg dürfen Einfriedigungen nicht höher als 1 m sein.

  • Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mind. 1 m von der obersten Böschungskante beackert werden.

  • Viehtränken sind so anzulegen, dass die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten nicht behindert wird. Die Anlage offener Tränkstellen im und am Gewässer ist untersagt.

  • Bäume, Sträucher oder Gegenstände, die den Wasserabfluss beeinträchtigen, die Standsicherheit der Ufer gefährden oder die Unterhaltung erschweren, sind zu beseitigen.

 

Des Weiteren bittet der Aller-Ohre-Verband, nachfolgende Punkte zu beachten:

 

  • Hindernisse im Gewässerrandstreifen sind zu entfernen. Vorhandene Einrichtungen (z. B. Drainageausmündungen) sind in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z.B. Weidepumpen). Des Weiteren sind Drainagen überfahrbar und schadlos anzulegen.

  • Der Aller-Ohre-Verband befährt im Auftrag der Unterhaltungsverbände die Flächen entlang der Gewässer.

  • Das Ablagern von Abfällen, auch von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig und belastet die Gewässer.

 

Für die Mitarbeit dankt der Aller-Ohre-Verband allen Bürgerinnen und Bürgern und steht für weitere Informationen unter der Telefonnummer 0 53 71 / 81 54-0 zur Verfügung.

 

Text: Basierend auf einer Presseinformation des Aller-Ohre-Verbandes vom 06.08.2018