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Standsicherheitsprüfung von Grabsteinen auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Grasleben

Samtgemeinde Grasleben, den 29. 08. 2018

Die Samtgemeinde Grasleben ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften mindestens einmal jährlich dazu verpflichtet, eine Standsicherheitsprüfung der Grabsteine auf den Friedhöfen durchzuführen. Eine äußerliche Sichtkontrolle auf erkennbare Standsicherheitsmängel genügt dabei nicht.

 

Die Grabsteine sind durch eine entsprechende Rüttelprobe auf versteckte Mängel zu überprüfen. Die diesjährige Prüfung erfolgt am 12.09.2018 durch eine Fachfirma mittels eines Kraftmessgerätes. Nachdem die Messung mit dem geforderten Prüfdruck vorgenommen wurde, werden die Messvorgänge gespeichert und dokumentiert. Wird hierbei eine unmittelbare Gefahr festgestellt, wird der Grabnutzungsberechtigte durch Anbringen eines Aufklebers mit dem entsprechenden Hinweis am Stein sowie durch die Friedhofsverwaltung informiert.

 

Die Samtgemeindeverwaltung bittet um Beachtung des Termins und Verständnis für diese notwendige Maßnahme.