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Teile des Lappwaldes sollen naturschutzrechtlich geschützt werden

Samtgemeinde Grasleben, den 12. 10. 2018

Drei Schutzgebietsverordnungen gehen parallel in die Öffentlichkeitsbeteiligung


Die Schätze der Natur im Lappwald sind von europäischer Bedeutung, der Erhalt seiner biologischen Vielfalt ist von national herausragendem Interesse. Die Europäische Kommission hat im Lappwald deshalb zwei Gebiete in die sogenannte „Natura 2000 Schutzgebietskulisse“ aufgenommen. Deren Flächen sollen durch insgesamt drei Schutzgebiete geschützt werden: Das Landschaftsschutzgebiet „Nördlicher Lappwald“, das Landschaftsschutzgebiet „Südlicher Lappwald“ und das Naturschutzgebiet „Lappwald“.


Zur Sicherung des Landschaftsschutzgebietes „Nördlicher Lappwald“ muss die bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1978 im Bereich des FFH-Gebietes geändert und an die bestehende Rechtslage angepasst werden.

Aufgrund der Lage im Lappwald, soll das Landschaftsschutzgebiet den Namen „Nördlicher Lappwald“ erhalten. Der Entwurf der neuen Landschaftsschutzgebietsverordnung „Nördlicher Lappwald“ nebst Begründung und Karten wird in Kürze bei der Samtgemeinde Grasleben, Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben, als auch beim Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich ausgelegt werden.

Zur Sicherung des Landschaftsschutzgebietes „Südlicher Lappwald“ muss die bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1978 im Bereich des FFH-Gebietes geändert und an die bestehende Rechtslage angepasst werden.
Aufgrund der Lage im Lappwald, soll das Landschaftsschutzgebiet den Namen „Südlicher Lappwald“ erhalten. Der Entwurf der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Südlicher Lappwald“ nebst Begründung und Karten wird in Kürze bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt, als auch beim Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich ausgelegt werden.


Zur Sicherung des Naturschutzgebietes „Lappwald“ muss die bestehende Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ von 1993 geändert und an die bestehende Rechtslage angepasst werden.

Der Entwurf der neuen Naturschutzgebietsverordnung „Lappwald“ nebst Begründung und Karten wird in Kürze bei der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt, bei der Samtgemeinde Grasleben, Bahnhofstraße 4, 38368 Grasleben, als auch beim Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, Charlotte-von-Veltheim-Weg 5, Zimmer 205 öffentlich ausgelegt werden.


Zu allen drei Schutzgebieten kann bis zum 30. November 2018 jede Frau und jeder Mann gegenüber der Naturschutzbehörde des Landkreises Helmstedt Bedenken und Anregungen vorbringen.