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Gewässerunterhaltung 2019 der Gewässerunterhaltungsverbände Oberaller und Ohre

Samtgemeinde Grasleben, den 05. 08. 2019

Die Gewässerunterhaltungsverbände Oberaller und Ohre werden in der Zeit zwischen dem 01. September 2019 und 28. Februar 2020 die Gewässer zweiter Ordnung im jeweiligen Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen. Die folgenden Punkte sind gemäß Schau- und Unterhaltungsordnung für Gewässer II. Ordnung im Landkreis Helmstedt zu beachten:

 

  • Ein beidseitiger 5 m breiter Streifen entlang der oberen Böschungsoberkante ist so zu bewirtschaften, dass die Unterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Dieser Streifen muss mit Räumgeräten befahrbar sein.

  • Weideflächen sind so einzufriedigen, dass das Vieh die Ufer nicht beschädigen kann. Die Einfriedigungen müssen 1 m von der oberen Böschungsoberkante entfernt angebracht und unterhalten werden.

  • Querzäune sind mit Durchfahrten (z.B. beweglichen Gattern) zu versehen. Wegen der Notwendigkeit maschineller Räumung über Zäune hinweg dürfen Einfriedigungen nicht höher als 1 m sein.

  • Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mind. 1 m von der obersten Böschungskante beackert werden.

  • Viehtränken sind so anzulegen, dass die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten nicht behindert wird. Die Anlage offener Tränkstellen im und am Gewässer ist untersagt.

  • Bäume, Sträucher oder Gegenstände, die den Wasserabfluss beeinträchtigen, die Standsicherheit der Ufer gefährden oder die Unterhaltung erschweren sind zu beseitigen.

 

Des Weiteren bitten wir Sie nachfolgende Punkte zu beachten:

 

  • Hindernisse im Gewässerrandstreifen sind zu entfernen. Vorhandene Einrichtungen (z. B. Drainageausmündungen) sind in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizustellen (z. B. Weidepumpen). Des Weiteren sind Drainagen überfahrbar und schadlos anzulegen.

  • Der Aller-Ohre-Verband befährt im Auftrag der Unterhaltungsverbände die Flächen entlang der Gewässer.

  • Das Ablagern von Abfällen, auch von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht zulässig und belastet die Gewässer.

 

Der Verband bedankt sich für die Mitarbeit und steht für weitere Informationen unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0 53 71 / 81 54-0.

 

Text: Unterhaltungsverband Oberaller, der Verbandsvorsteher