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Illegale Ablagerung von Wellasbestzementplatten im Lappwald und Hinweis zu „Haustürgeschäften“ für Asbest-Arbeiten

Samtgemeinde Grasleben, den 20. 09. 2019

Am Freitag, den 13.09.2019, wurde von der Niedersächsischen Landesforst, Revierförsterei Bahrdorf, im Lappwald zwischen Querenhorst und Rottorf am Klei an zwei Stellen die illegale Entsorgung von jeweils ca. 75 Quadratmetern Wellasbestzementplatten mit einem geschätzten Gewicht von je 1,5 t entdeckt.

 

Von der Revierförsterei Mariental wurde nahezu zeitgleich Wellasbestzement am ehemaligen Kolonnenweg auf halber Strecke zwischen dem Brunnental und Walbeck auf dem Gebiet des Bördekreises aufgefunden. Hierbei handelt es sich um ca. 25 bis 30 weitere Platten.

 

Bereits am 05.09.2019 wurde bei der Polizei Königslutter eine illegale Wellasbestzemententsorgung südlich des Autobahnparkplatzes Uhry angezeigt.

 

Die notwendige Entsorgung des Asbestzementes bei Querenhorst und bei Uhry wird zusätzlich zu dem hohen Personalaufwand des Landkreises ca. 2.000,00 EUR zunächst zu Lasten der Allgemeinheit kosten.

 

Die recht gut gestapelte Art der Ablage spricht für Anlieferungen mit illegal-gewerblichem Hintergrund. Da der oder die Täter eine schwerwiegende Umweltstraftat begangen haben, bittet der Landkreis Helmstedt um Hinweise zur Täterermittlung.

  • Wer kann Angaben zu den möglichen Tätern machen?

  • Wer hat ein größeres Transportfahrzeug (größerer Kastenwagen, evtl. auch überladener PKW mit großem Anhänger) in dem o.g. Waldstück bzw. auf den Feldwegen in der Nähe des Autobahnparkplatzes gesehen?

  • Wo wurden in den vergangenen Wochen in der jeweils näheren Umgebung Dächer, Garagen, Stallungen abgedeckt, die mit Wellasbestplatten gedeckt waren?

 

Hinweise nehmen die örtlichen Polizeidienststellen und der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Telefonnummer 05351 / 121 – 2518 oder per E-Mail unter wildermuell@landkreis-helmstedt.de entgegen.

 

Die, wenn gewünscht, vertrauliche Behandlung entsprechender Hinweise wird zugesichert. Aufgrund eines Hinweises beim Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig wurde mit Hinzuziehung des Landkreises Helmstedt Anfang September im Gebiet der Gemeinde Bahrdorf eine Baustelle in Anwesenheit eines Arbeitstrupps auf einem Privatgrundstück stillgelegt, da dieser dort illegale Asbestzementarbeiten ausgeführt hat. Die Polizei hat ebenfalls vor Ort die Ermittlungen aufgenommen. Neben dem Firmeninhaber und den Mitarbeitern des Arbeitstrupps sieht sich nun auch die Grundstückseigentümerin als Auftraggeberin mit einem empfindlichen Strafverfahren konfrontiert.

 

Der Landkreis Helmstedt warnt gerade auch vor dem Hintergrund der illegalen Entsorgungen ausdrücklich vor Haustürgeschäften oder ähnlichen, angeblich günstigen Gelegenheiten zu Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen (Wellasbestzement, Fassadenplatten). Indiz für illegale Tätigkeiten können fehlende Firmenangaben, der fehlende schriftliche Vertrag oder die Barzahlung sein.

 

Arbeiten an und die Entsorgung von asbesthaltigem Material unterliegen besonderen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen nach den technischen Regeln für Gefahrstoffe. Die Nichtbeachtung führt regelmäßig zu einem Strafverfahren und in nahezu allen angezeigten Fällen zu einer empfindlichen Geldstrafe.

 

Daher bittet der Landkreis Helmstedt, ausschließlich Fachfirmen, die einen entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis zum Umgang mit asbesthaltigen Materialien besitzen, zu bemühen und diese nachweisbar mit der Entsorgung der Asbestzementabfälle zu beauftragen.

 

Auskünfte zum Umgang und zur Entsorgung hierzu erteilen die Abfallberatung unter 05351 / 121 -2517 und die Abfalltechnik unter 05351 / 121 - 2421. Speziell zu Abrissarbeiten berät Sie auch die Bauaufsicht unter 05351 / 121 – 2202. Übersichten über zugelassene Betriebe für Asbestarbeiten führt das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig 0531 / 354760.

 

Text und Bild: Landkreis Helmstedt

 

Bild zur Meldung: Illegale Ablagerung von Wellasbestzementplatten im Lappwald (Bild: Landkreis Helmstedt)