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Samtgemeindeverwaltung verlängert Öffnungszeiten mit „frühem Freitag“

Samtgemeinde Grasleben, den 02. 10. 2019

Ganz im Sinne einer gesteigerten Bürgerorientierung weitet die Samtgemeinde Grasleben von Oktober an die Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes aus. Bürgerinnen und Bürger können fortan freitags bereits ab 7 Uhr ihre Angelegenheiten rund um die Beantragung von Pässen, Meldebescheinigungen, Beglaubigungen und ähnlichem erledigen. Nachdem im vergangenen Jahr die Möglichkeit des bargeldlosen Bezahlens via Handy, EC- und Kreditkarte eingeführt wurde, stellt dies eine weitere Anpassung im Grasleber Rathaus dar.

 

„Wir sind eine bürgernahe Verwaltung und immer bemüht, uns und unseren Service zu verbessern“, so Samtgemeindebürgermeister Gero Janze. Hierzu gehöre es seiner Ansicht nach auch, bestehende Strukturen zu hinterfragen und etwas Neues zu wagen – selbst, wenn der tatsächliche Erfolg vorab nicht absehbar ist. „Als moderne Verwaltung wollen wir es jedem Bürger ermöglichen, innerhalb der Öffnungszeiten seine Anliegen klären zu können, weshalb bereits ein „langer Donnerstag“ mit einer Öffnungszeit bis 18 Uhr existiert. Während einer dreimonatigen Probephase werden wir nun prüfen, ob das Angebot der früheren Öffnung ebenfalls so gut angenommen wird.“

 

Am Ende des Testlaufs wird Andrea Griguhn, im Rathaus zuständig für das Einwohnermeldeamt, gemeinsam mit Janze und Fachbereichsleiter Frank Nitsche Bilanz ziehen. Sollte es sich lohnen, wird es dauerhaft bei den neuen Öffnungszeiten bleiben.

 

Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger, die keine Gelegenheit haben, die Öffnungszeiten zu nutzen, eine telefonische Terminabsprache mit dem jeweiligen Mitarbeiter der Samtgemeindeverwaltung treffen. Die vollständigen Öffnungszeiten und Kontaktdaten der Mitarbeiter sind unter www.grasleben.de zu finden.

 

Text und Bild: Samtgemeinde Grasleben

 

Bild zur Meldung: Andrea Griguhn aus dem Einwohnermeldeamt freut sich, den Bürgerinnen und Bürgern mit den erweiterten Öffnungszeiten mehr Flexibilität bieten zu können.