Keine Krippen- und Hortgebühren in der Samtgemeinde Grasleben

Samtgemeinde Grasleben, den 03. 04. 2020

Nachdem bereits die Samtgemeinde Velpke und die Gemeinde Lehre sowie die Stadt Schöningen angekündigt hatten, keine Krippengebühren für den Monat April zu veranschlagen, zieht nun auch die Samtgemeinde Grasleben nach. Genauer gesagt sind die Mitgliedsgemeinden Grasleben, Mariental und Querenhorst bei der Betreuung von unter Dreijährigen und die Samtgemeinde in Bezug auf die Hortbetreuung für die Entscheidung zuständig.

 

Samtgemeindebürgermeister Gero Janze teilte dazu mit, dass eine Abstimmung mit allen Ratsmitgliedern der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden per E-Mail erfolgte und der Vorschlag breite Zustimmung erfuhr. Bereits getätigte Zahlungen nebst Gebühren für den Kindergartenbus werden von den Trägern (DRK, ev. und kath. Kirche) und der Gemeinde Querenhorst zurückerstattet, insofern diese bereits gezahlt wurden. Dies umfasst auch die Gebühren für Sonderdienste in den Kindergärten.

 

Samtgemeindebürgermeister Gero Janze teilte dazu mit, dass es sich um eine Kulanzregelung, die zunächst ausschließlich für den Monat April gilt, handele. Laut der entsprechenden Satzungen müssten die Beiträge eigentlich bis zu einem Monat lang von den Eltern weiter gezahlt werden, obwohl die Betreuungsleistung nicht erbracht wird. Im jetzigen Fall also eigentlich bis zum 14.04.2020. „Wir wollen jedoch in dieser besonderen Situation auch unseren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten“, so Gero Janze. Man wisse, dass zahlreiche Eltern unter vermindertem Einkommen, etwa durch Kurzarbeit, leiden. „Da dürfen wir uns nicht auf den Rechtsgrundlagen ausruhen, sondern müssen mit unseren bescheidenen Möglichkeiten auch praktisch helfen“, so Janze. Einzelfragen werden von der Samtgemeinde ausschließlich per E-Mail unter grasleben@grasleben.de beantwortet.

 

Bild zur Meldung: Der Kindergarten Wichtelhaus in Querenhorst. (Bild: SG Grasleben)