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Jetzt kulturelle Fördermittel für 2021 beim Landkreis Helmstedt beantragen

Samtgemeinde Grasleben, den 20. 08. 2020

Kulturell ausgerichtete und handelnde Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen können für ihre Projekte und Maßnahmen beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Hauptsache ist es, die Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen erfolgen im Helmstedter Kreisgebiet.

 

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit, Literatur, Bildende/darstellende Kunst und Neue Medien, kulturelle (Weiter-) Bildung und Kulturvermittlung, Erwachsenenbildung, Heimatpflege und Pflege von Kulturerbe sowie sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen, die die Vielfalt des Kulturlebens in der Region erhalten und diese weiterentwickeln. Ferner werden Anschaffungen von Gebrauchsgegenständen gefördert, wenn diese nachweislich der Förderung, der Mitgliederausbildung oder sogar dem Erhalt des Zuwendungsempfängers dienen.

 

Die als Fehlbedarf gewährte Zuwendung beträgt 33% der förderfähigen Ausgaben. Maximal jedoch 3.500,00 € pro Antragsteller*in im Jahr. Mit dem Projekt/der Maßnahme darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, und es sind mindestens 25% Eigenmittel als Deckung der Gesamtkosten nachzuweisen.

 

Der schriftliche Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr bei der Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt einzureichen. Die vollständige Richtlinie und sämtliche Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt www.helmstedt.de in der Rubrik Bildung & Kultur, Unterpunkt Kultur nachzulesen und auch herunterzuladen.

 

Dort sind auch die Kontakte von Frau Naumann und Herrn Ulrich von der Regiestelle Kultur hinterlegt, die auch Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages leisten.

 

Landkreis Helmstedt

Regiestelle Kultur

www.helmstedt.de/kultur

Telefon: 05351/121-1477