Erster kreisweiter Corona-Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht

Samtgemeinde Grasleben, den 03. 11. 2020

Am Mittwoch, den 04. November findet der erste Aktionstag des Landkreises Helmstedt zur Einhaltung der Corona-Hygieneregeln statt. Teams aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landkreises und ggf. der Städte und Gemeinden und der Polizei werden an diesem Tag stichprobenhaft Bushaltestellen aufsuchen und auf die Einhaltung der Hygieneregeln aufmerksam machen. Der Fokus liegt dabei auf der Präventionsarbeit.

 

„Wir haben in den letzten Wochen verstärkt Hinweise von den Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit dem Covid 19-Virus festgestellt haben und auf verstärkte Kontrolle der Corona-Hygieneregeln drängen“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. „Mit Blick auf die nun auch im Landkreis Helmstedt wieder stark ansteigenden Infektionszahlen wollen wir diesem Wunsch mit dem Aktionstag nachkommen.“ Dabei sollen zunächst keine Anzeigen gefertigt und Bußgelder verhängt werden. Es stehe vielmehr die Aufklärung über die Notwendigkeit der Hygieneregeln im Umgang mit dem Corona-Virus im Vordergrund. Man wolle die Erwachsenen wie auch die Schülerinnen und Schüler für die Gefahren der Sorglosigkeit sensibilisieren, ohne Ängste oder gar Panik zu verbreiten. Nur bei den hartnäckigen Verweigerern müsse auch die Verhängung von Bußgeldern geprüft werden. Soweit Schülerinnen und Schüler ohne Maske und Abstand angetroffen werden, gebe es im Einzelfall ein Hinweisschreiben an die Eltern.

 

„Nach den Erfahrungen im Frühjahr müssen wir einen zweiten umfassenden Lockdown vermeiden und den Präsenzunterricht an den Schulen sicherstellen“, mahnt Radeck. „Wir alle haben es selbst in der Hand.“ Die bis dato im Vergleich noch recht niedrigen Infektionszahlen im Landkreis Helmstedt seien Ausdruck der Vernunft und der gegenseitigen Rücksichtnahme der Menschen hier im Kreis. Das stimme ihn auch für die kommenden Wochen und Monate optimistisch.

 

Kontrollen in den Bussen des Öffentlichen Personennahverkehrs oder des Schülerfreistellungsverkehrs sind nicht geplant. Für die Überwachung der Einhaltung der Maskenpflicht dort sind allein die Busunternehmen in der Pflicht.

 

Die Vollzugsbeamtinnen und -beamten können sich entsprechend ausweisen. Die Schulleitungen und die Busunternehmen wurden vorab über die Aktion informiert.

 

In den kommenden Wochen sind, abhängig vom künftigen Infektionsgeschehen, weitere Aktionstage mit unterschiedlichen Schwerpunkten geplant. Die nächste Aktion könnte insbesondere Gaststätten und Kneipen betreffen.

 

Hintergrund:

Für Personen, die als Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen wie zum Beispiel Haltestellen nutzen, besteht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 der aktuell geltenden Nds. CoronaVO die Pflicht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausgenommen hiervon sind nach Abs. 3 Personen, für die das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aus bestimmten gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, und die dieses durch die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attests nachweisen können und für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Nach § 1 Abs. 3 CoronaVO hat jede Person soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

Text: Landkreis Helmstedt