Landkreis Helmstedt ordnet Maskenpflicht in Schulen an

Samtgemeinde Grasleben, den 09. 11. 2020

In Anbetracht der knapp unterhalb der Schwelle von 50 schwankenden Corona-Inzidenzzahlen ordnet der Landkreis Helmstedt ab Montag, dem 09.11.2020, eine Maskenpflicht auch während der Unterrichtsstunden für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen und der Berufsschulen an.

 

In den letzten Tagen schwankte der Inzidenzwert im Landkreis Helmstedt stets knapp unterhalb der Schwelle von 50, ab der eine Maskenpflicht gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung im Unterricht der weiterführenden Schulen automatisch in Kraft tritt, sofern es Infektionen an der betroffenen Schule gibt. Zuletzt waren immer wieder Schulen im Landkreis von Infektionen und Quarantänemaßnahmen betroffen: IGS Helmstedt, LademannRealschule, Gymnasium Anna-Sophianeum Schöningen, Eichendorffschule, aber auch Grundschulen.

 

Die Vorfälle an Schulen ziehen in der Regel eine erhebliche Zahl an Kontaktpersonen nach sich, die wiederum aufwändig vom Kontakt-Nachverfolgungsteam begleitet werden müssen. Dies ist derzeit kaum noch zu leisten. Daher ist die Maskenpflicht im Unterricht die aus infektiologischer Sicht einfachste und hilfreichste und daher erforderliche Maßnahme, um an dieser Stelle Infektionsketten zu brechen. Der Landkreis Helmstedt ordnet diese per Allgemeinverfügung an, die ab Montag in Kraft treten wird. Betroffen sind alle weiterführenden Schulen im Sek. I und Sek II-Bereich, also ab Klasse 5, sowie die berufsbildenden Schulen. Die Kleinsten in den Grundschulen sind davon ausgenommen. Einige weiterführende Schulen im Landkreis setzen bereits aus eigenem Antrieb heraus auf das Tragen von Alltagsmasken während des Unterrichts.

 

Text: Landkreis Helmstedt