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Allgemeinverfügung für den Landkreis Helmstedt regelt erweiterte Maskenpflicht

Samtgemeinde Grasleben, den 09. 11. 2020

Der Landkreis Helmstedt hat eine bis einschließlich Montag, 30.11.2020 befristete Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem Regelungen einer erweiterten Maskenpflicht an Schulen, in Fußgängerzonen, auf Wochenmärkten, auf Parkplätzen des Einzelhandels, an Bushaltestellen und Bahnhöfen beinhaltet. 

 

Die Allgemeinverfügung steht am Ende dieser Seite zum Download bereit

 

Fragen zu der Allgemeinverfügung oder generell im Zusammenhang mit COVID-19 beantwortet der Landkreis Helmstedt.

 

Kontaktdaten

Krisenstab:

Der Krisenstab des Landkreises Helmstedt ist mit der Umsetzung der Nds. Corona-Verordnung befasst. Fragestellungen u. ä. sind per E-Mail unter   möglich.

 

Gesundheitsamt:

Bei medizinischen Fragen zum Thema Corona sind die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes ab Montag, den 11.05.2020, montags bis freitags in der Zeit von 08:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr und dienstags bis 16:30 Uhr erreichbar.

Telefon: 05351 / 121-1031, -1032 und -1034

E-Mail:  .

 

facebook / BIWAPP:

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