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Rathaus Grasleben ab sofort nur mit medizinischen Masken betretbar – Terminvereinbarung weiterhin möglich

Samtgemeinde Grasleben, den 26. 01. 2021

Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung ist das Tragen einer medizinischen Maske unter anderem in Geschäften, Banken und dem öffentlichen Personennahverkehr ab sofort Pflicht. Die Verwaltung der Samtgemeinde Grasleben orientiert sich als öffentliche Einrichtung an diesen Regelungen und gibt daher auch für den Zutritt zum Rathaus die Pflicht zum Tragen einer solchen Mund-Nasen-Bedeckung vor. Konkret bedeutet dies, dass Besucher/innen des Rathauses ab sofort eine sogenannte OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, KN95 oder N95, tragen müssen – dies gilt auch für die Bediensteten, sobald sie ihren Schreibtisch verlassen.

 

Eine weitere Voraussetzung für den Zutritt zum Rathaus ist die Absprache eines Termins. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass nunmehr faktisch die gesamte Verwaltung mit Notebooks ausgestattet ist und die Mitarbeiter/innen mehrere Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten können. „Die Mitarbeiter/innen sind nach vorheriger Terminvereinbarung natürlich auch im Rathaus anzutreffen. Wir bitten jedoch nach wie vor darum, Angelegenheiten, für die ein persönliches Vorsprechen nicht zwingend notwendig ist, telefonisch, per E-Mail oder postalisch zu erledigen – ganz im Sinne der aktuellen Vorgaben zur größtmöglichen Kontaktreduzierung“, so Samtgemeindebürgermeister Gero Janze. Dies sei seiner Erfahrung nach in den vergangenen Monaten von vielen Bürger/innen sehr gut angenommen worden. Expliziten Dank sprach Janze auch den IT-Kollegen der Stadt Helmstedt aus. Nur dank der hervorragenden technischen Unterstützung der Stadt Helmstedt können und dürfen laut dem Grasleber Verwaltungschef faktisch alle Mitarbeiter/innen mit modernster Technik im Homeoffice arbeiten. „Ich glaube, da sind wir der einen oder anderen großen Behörde im Landkreis Helmstedt eine Nasenlänge voraus“, so Janze.

 

Bild zur Meldung: Die Samtgemeinde Grasleben übernimmt die landesweiten Regelungen zur Maskenpflicht in Geschäften und dem ÖPNV auch für ihr Verwaltungsgebäude. Das Schaubild des Landes Niedersachsen verdeutlicht, welche Masken für den Zutritt zum Rathaus zulässig sind. (Bildquelle: Land Niedersachsen)