Information zur Müllabfuhr bei starkem Schneefall und Minusgraden

Samtgemeinde Grasleben, den 05. 02. 2021

 

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Die Minusgrade und die Schneefälle in den letzten Tagen zeigten uns, der Winter ist noch nicht zu Ende. Und mit ihm die damit verbundenen Besonderheiten, die es im Bereich der Abfallentsorgung zu berücksichtigen gilt.

 

Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt weist darauf hin, dass in der Winterzeit der Abfallentsorgung ein besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte.

 

Falls eine Straße durch Eis- und Schneeglätte für die Fahrzeuge der Müllabfuhr nicht befahrbar ist und die Abfuhr dadurch ausfällt, können zum nächsten regulären Abfuhrtag die Abfälle in geeigneten Gefäßen, Restabfall in Plastiksäcken, Bioabfälle in Papiersäcken oder Kartons neben den Abfalltonnen bereitgestellt werden.

 

Selbstverständlich werden auch diese Abfälle verwogen.

Bitte melden Sie diese Beistellungen bei Bedarf bei der E-Mail-Adresse an.

 

Mit den Minusgraden steigt die Gefahr, dass die organischen Abfälle in den Biotonnen festfrieren und die Tonnen so nicht vollständig geleert werden können. Den Müllwerkern sind in diesen Fällen die Hände gebunden, ist doch der Kunststoff der Abfallbehälter bei diesen Temperaturen sehr spröde. Ein stärkeres Einwirken auf die Behälter ist daher nicht möglich.

 

Organische Abfälle sollten – um dem Anfrieren vorzubeugen -, insbesondere wenn es sich um feuchte Küchenabfälle wie z. B. Salatblätter, Obstreste und Kartoffelschalen handelt, in Zeitungspapier eingeschlagen werden (bitte kein Hochglanzpapier verwenden!). Zum Einschlagen können jedoch auch die im Handel erhältlichen Papiertüten verwendet werden. Ist der Inhalt der Bio-Tonne dennoch einmal festgefroren, wird gebeten, zu versuchen, den Inhalt aufzulockern um das vollständige Leeren der Bio-Tonnen zu erleichtern.

 

Durch das Verwiegesystem ist sichergestellt, dass ausschließlich die Müllmenge berechnet wird, die aus der Abfalltonne gefallen ist. Je eine Wiegung beim Anheben und vor dem Absetzen des Behälters stellen sicher, dass nur das Gewicht des Abfalls, der in das Fahrzeug gefallen ist, in Rechnung gestellt werden kann.

 

Die organischen Abfälle dürfen nicht in Plastiktüten oder ähnlichem Material verpackt werden. Jeder Plastikanteil im Bioabfall stellt eine Verunreinigung dar, die mit erheblichem Aufwand im Kompostwerk aussortiert werden muss. Um den hohen Qualitätsstandard des aus den biogenen Abfällen gewonnenen Kompostes weiterhin zu gewährleisten, wird daher dringend gebeten, keine Abfälle aus Plastik und hierzu zählen auch die im Handel erhältlichen „biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel“ in die Bio-Tonnen zu geben.

 

Falls Sie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz unter der Rufnummer 05351/121-2517 oder unter der oben angegebenen E-Mail-Adresse gern zur Verfügung.

 

Text: Landkreis Helmstedt