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Niedrige Inzidenzwerte sorgen für Entschärfung der Corona-Maßnahmen

Samtgemeinde Grasleben, den 10. 03. 2021

 

Der Landkreis Helmstedt informiert: 

 

Im zeitlichen Gleichklang mit der neuen Corona-Verordnung des Landes tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises in Kraft. Dank des niedrigen Inzidenzwertes erlaubt diese einige Erleichterungen in Bezug auf die Kontaktbeschränkungen der Corona-Verordnung. 


Den Rahmen für die Corona-Maßnahmen gibt weiterhin die Corona-Verordnung des Landes weitgehend vor. Nur in einigen Punkten ist das Infektionsgeschehen vor Ort in den Landkreisen und kreisfreien Städten ausschlaggebend. Insbesondere können die Landkreise im Einvernehmen mit dem Landesgesundheitsamt bei einem Inzidenzwert unterhalb von 35 per Allgemeinverfügung regeln, dass sich statt fünf Personen aus zwei Haushalten nun bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen dürfen. Von dieser Möglichkeit macht der Landkreis Helmstedt Gebrauch. Allerdings setzt dies voraus, dass diese Besucherinnen und Besucher ebenfalls aus Regionen mit entsprechend niedrigen Inzidenzen kommen. 


Bereits mit Ablauf der bis dahin geltenden Allgemeinverfügung am vergangenen Sonntag war die Maskenpflicht in Grundschulen und in der Fußgängerzone der Stadt Helmstedt ausgelaufen. Für die Klausel der Landesverordnung, wonach die Landkreise die Landes-Maßnahmen verschärfen können, wird derzeit vom Krisenstab kein Bedarf gesehen. 


„Der große Wurf ist Bund und Ländern mit diesen Regelungen noch nicht gelungen“, meint Landrat Gerhard Radeck. „Den Menschen wurden schon viele Wochen und Monate Opfer abverlangt. Sie sehnen sich nach ihrem alten Leben.“ Er hätte sich angesichts der niedrigen Inzidenzzahlen im Landkreis Helmstedt insbesondere für den Einzelhandel und die Gastronomie mutigere Schritte gewünscht. Andererseits gebe der Stufenplan des Landes allen eine Perspektive. Und das sei in dieser Zeit enorm wichtig. Man dürfe auch nicht vergessen, dass die Auswirkungen der Mutationen noch nicht in Gänze abzuschätzen sind. Im Landkreis Helmstedt wurde aktuell in 29 Fällen die britische Variante festgestellt. „Auch wenn nun ein erster Schritt in die Normalität getan werden kann, dürfen die Menschen nicht sorglos werden“, so Radeck weiter. Andernfalls drohe bei einer Inzidenz von über 100 die vom Land verordnete sogenannte „Notbremse“. „Ich kann daher nur an Sie alle appellieren: Passen Sie weiter auf sich und ihr Umfeld auf.“ 


Erläuterungen zu der neuen Corona-Verordnung des Landes finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus.