Bürgertestungen - Landkreis Helmstedt ruft Anbieter zur Unterstützung auf

Samtgemeinde Grasleben, den 17. 03. 2021

 

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Labore, Rettungs- und Hilfsorganisationen und andere Anbieter sind aufgerufen, sich beim Landkreis Helmstedt zur Durchführung von Corona-Bürgertestungen zu melden. Die Meldungen sind an den   zu richten. Die Bürgerinnen und Bürger finden die Teststellen auf der Internetseite www.helmstedt.de / Corona-Informationen unter dem Button „Bürgertestungen“.

 

Das Land Niedersachsen hat eine Allgemeinverfügung für die Beauftragung Dritter zur Durchführung der Bürgertestungen (kostenlose Antigen-Schnelltests) erlassen. Die Beauftragung richtet sich unter bestimmten Voraussetzungen und der Erfüllung von Mindestanforderungen an Ärzte, Zahnärzte, ärztlich oder zahnärztlich geführte Einrichtungen, medizinische Labore, Apotheken, Rettungs- und Hilfsorganisationen sowie weitere Anbieter, insbesondere die schon betriebenen Testzentren. Dieser Erlass, der die vorläufige Beauftragung durch das Land regelt, gilt zunächst bis zum 22.03.2021. Danach erfolgt die Beauftragung durch die Gesundheitsbehörde des Landkreises Helmstedt. Für die Beauftragung der Apotheken gilt eine Rahmenvereinbarung.

 

Nach Ziff. 3 der niedersächsischen Allgemeinverfügung besteht eine rechtliche Verpflichtung, die Leistungserbringung umgehend der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde – hier: Krisenstab des Landkreises Helmstedt,   – mitzuteilen. Sämtliche Teststellen sollen auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt gelistet werden. Diese Liste wird auch mit den Informationsseiten des Landes Niedersachsen verlinkt. Bei der Übersendung der Mitteilung über die Leistungserbringung sollte, wenn gewünscht, auch das Einverständnis mit der Listung erklärt werden.

 

Nach Ablauf der Frist am 23.03.2021 können und sollen gemäß der niedersächsischen Corona-Testverordnung weitere Dritte, auch private Anbieter, durch den Landkreis Helmstedt mit der Erbringung von Leistungen beauftragt werden, um die Testkapazitäten deutlich zu erhöhen. Die maßgeblichen Unterlagen (Allgemeinverfügung Nds. Muster-Vertrag, Mindestanforderungen, Corona-TestV) sind auf der Homepage des Landkreises zu finden.

 

Ansprechpartner beim Landkreis Helmstedt für die Beauftragungen ist der Krisenstab. Für den Erstkontakt steht die E-Mail-Adresse   zur Verfügung.

 

Sämtliche Teststellen sollen auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt gelistet werden. Diese Liste wird auch mit den Informationsseiten des Landes Niedersachsen verlinkt. Für die Listung ist das Einverständnis des/der Beauftragten erforderlich.

 

Zwischen dem Landesapothekerverband Niedersachsen und dem Land Niedersachsen wurde ein Rahmenvertrag geschlossen, der insbesondere sicherstellen soll, dass die Testungen in den Apotheken abrechnungsfähig sind. Die Apotheken werden aufgerufen, dem Krisenstab des Landkreises Helmstedt die Beitrittserklärung zum Rahmenvertrag des Landesapothekerverbandes Niedersachsen e. V. mit dem Land Niedersachsen, sowie das Bestätigungsschreiben per E-Mail zu übermitteln ( ). Auch diese Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden.

 

Text: Landkreis Helmstedt