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Jetzt kulturelle Fördermittel für 2022 beantragen!

01. 09. 2021

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Kulturell ausgerichtete und handelnde Verbände und Vereine, Einrichtungen und  Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen können für ihre Projekte und  Maßnahmen beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Hauptsache ist es, die Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen erfolgen im Helmstedter Kreisgebiet. 


Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit, Literatur, Bildende/darstellende Kunst und Neue Medien,  kulturelle (Weiter-) Bildung und Kulturvermittlung, Erwachsenenbildung, Heimatpflege 
und Pflege von Kulturerbe sowie sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen, die die Vielfalt des Kulturlebens in der Region erhalten und diese weiterentwickeln. Ferner werden Anschaffungen von Gebrauchsgegenständen gefördert, wenn diese nachweislich der Förderung, der Mitgliederausbildung oder sogar dem Erhalt  des Zuwendungsempfängers dienen. 


Die als Fehlbedarf gewährte Zuwendung beträgt 33% der förderfähigen Ausgaben. Maximal jedoch 3.500,00 € pro Antragsteller*in im Jahr. Mit dem Projekt/der Maßnahme 
darf vor Antragstellung noch nicht begonnen worden sein, und es sind mindestens 25% Eigenmittel als Deckung der Gesamtkosten nach zu weisen. 


Der schriftliche Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr bei der Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt einzureichen. Die vollständige Richtlinie und sämtliche Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt www.helmstedt.de in der Rubrik Bildung & Kultur, Unterpunkt Kultur nachzulesen und auch herunterzuladen. 


Natürlich sind dort auch die Kontakte von Frau Naumann und Herrn Ulrich von der Regiestelle Kultur hinterlegt, die gemeinsam mit Ihnen den Antrag bearbeiten werden. 
 

Landkreis Helmstedt 
Regiestelle Kultur 
www.helmstedt.de/kultur 
 
Telefon: 05351/121-1477

 

Text: Landkreis Helmstedt