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in 2022 bleiben die Abfallgebühren konstant

Samtgemeinde Grasleben, den 20. 12. 2021

Aufgrund der seit Anfang 2021 zu verzeichnenden Wertsteigerungen im Altpapierbereich und der gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und Kreisverwaltung ließ sich eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren vermeiden. 


Folglich bleiben die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2022 für den Bereich der Haushalte (Grund- und Gewichtsgebühr Restabfall und Bioabfall) konstant. Es ergibt sich keine Änderung. 


Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar: 

 

Gebührenart

2016
in Euro
2017
in Euro
2018
bis
2019
in Euro
2020
in Euro
2021
​​​​​​​in Euro
2022
​​​​​​​in Euro

Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter

99,60 97,20 94,80 96,00 99,00 99,00

Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter

119,20 194,20 189,60 192,00 198,00 198,00

Leerungsgebühr

10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00

Gewichtsgebühr je kg Restabfall

0,22 0,21 0,21 0,00 0,24 0,24

Gewichtsgebühr je kg Bioabfall

0,19 0,19 0,18 0,19 0,19 0,19

Behältertauschgebühr

10,00 30,00 30,00 30,00 30,00 30,00

 

Die Behältertauschgebühr (s. Tabelle) sowie die Gebühr für die Sperrmüll „Express-Abfuhr“ in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ sind stabil geblieben, die „normale“ Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei. 
Hinweis: Die Sperrmüllabfuhr kann pro Haushalt maximal 2 Mal pro Kalenderjahr genutzt werden. 


Die Gebühr für die Zusatzoption „Biotonne Plus“ beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. 
Hinzu kommt die Leistungsgebühr (Gewichtsgebühr), die sich nach dem verwogenen Gewicht der „Biotonne Plus“ berechnet sowie ggf. 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette. 

 

 Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15,00 Euro


Die weiteren Einzelpreise können der

Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden. 


Bitte beachten Sie: Aufgrund der Corona Pandemie sind weiterhin nur Termine nach telefonischer Vereinbarung möglich. Dies gilt nur für Angelegenheiten die nicht telefonisch oder in Schriftform geregelt werden können. 
 

Mit freundlichen Grüßen 
Landkreis Helmstedt 
Geschäftsbereich für Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz