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Der Landkreis Helmstedt beginnt mit den Schulungen für den Zensus 2022

Samtgemeinde Grasleben, den 03. 03. 2022

Es werden weiterhin Erhebungsbeauftragte gesucht

 

Der Landkreis Helmstedt startet in dieser Woche mit den Schulungen der Erhebungsbeauftragten für den Zensus 2022. Insgesamt müssen rund 120 Interviewerinnen und Interviewer auf Ihren Einsatz vorbereitet werden. In den jeweils ganztägigen Schulungen, die nach individuellem Wunsch der Erhebungsbeauftragten als Online- bzw. Präsenzschulung stattfinden, erhalten die Teilnehmenden alle Informationen zu Ihren Aufgaben im Zensus.

 

Es werden derzeit aber nach wie vor Freiwillige gesucht. „Uns fehlen noch ungefähr 20 bis 25 Erhebungsbeauftragte“ berichtet Alexandra Girod, die Leiterin des Referates Zensus beim Landkreis.

 

Die Interviewer/-innen werden im Rahmen der Haushaltebefragung eingesetzt. Dazu wird ihnen jeweils ein Arbeitsbezirk mit ca. 100 zu erhebenden Personen im Kreisgebiet zugeteilt. Vor der eigentlichen Befragung muss jede Adresse einmal begangen werden, wobei jedem Haushalt eine Terminankündigung in den Briefkasten geworfen wird. Bei diesem Termin muss die Existenz der dort wohnenden Personen festgestellt werden und ggf. ein Schreiben mit Zugangsdaten zu einem Online-Fragebogen übergeben werden. Eventuell kann es erforderlich werden, zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern Papierfragebögen auszufüllen. Für die Befragten besteht dabei Auskunftspflicht!

 

Die Befragungen erfolgen im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis Ende Juli 2022, wobei sich die Erhebungsbeauftragten innerhalb dieses Zeitraums ihre Zeit frei einteilen können. Voraussetzung für die Tätigkeit ist die Volljährigkeit am Zensus-Stichtag 15. Mai 2022 und die Teilnahme an der eintägigen Schulung.

 

Die Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte/r ist ehrenamtlich, wird aber mit einer Aufwandsentschädigung von ca. 700 Euro vergütet. Diese setzt sich zusammen aus einer Pauschale pro Anschrift in Höhe von 5,00 Euro und einem Betrag pro erfolgreichem Interview in Höhe von bis zu 7,50 Euro je befragter Person. Die Aufwandsentschädigung ist gemäß § 20 Abs. 3 Satz 2 ZensG 2022 von der Besteuerung nach dem EstG ausgenommen. Sie hat keine negativen Auswirkungen auf hinzuverdienst- oder einkommensabhängige Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Anrechenbarkeit der Aufwandsentschädigung auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen der Sozialhilfe ist individuell zu klären.

 

Ziel des Zensus, der auch Volkszählung genannt wird, ist die Ermittlung, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. So soll eine nachhaltige Grundlage für zukünftige Planungen etwa von Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeeinrichtungen oder Verkehrsinfrastruktur geschaffen werden.

 

Wer sich aktiv am Zensus 2022 beteiligen möchte, kann sich als Erhebungsbeauftragte/r bei der Zensus-Erhebungsstelle bewerben. Hierzu ist ein Bewerbungsbogen unter www.helmstedt.de/zensus zu finden. Interessierte können sich auch gerne per Email an wenden oder sich telefonisch unter 05351 121-1562 melden.

 

Text: Landkreis Helmstedt