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Bekanntgabe weiterer freier Impftermine

Samtgemeinde Grasleben, den 09. 03. 2022

Die freien Impftermine finden am:

 

  •  10.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 11:00 – 18:00 Uhr
  • 11.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 09:00 – 16:00 Uhr
  •  11.03.2022 im Jugend-Freizeit-Zentrum, Burgplatz 1a in Schöningen von 12:00 – 18:00 Uhr
  • 14.03.2022 in der St. Vincenz Kirchengemeinde, Niedernstraße 1 in Schöningen von 09:00 – 16:00 Uhr
  • 14.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 09:00 – 16:00 Uhr
  • 15.03.2022 im Jugendfreizeit-u. Bildungszentrum JfBZ, Streplingeroder 25 - 26 in Helmstedt von 12:00 – 18:00 Uhr
  • 15.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 11:00 – 18:00 Uhr
  • 16.03.2022 im Stadt & Jugendhaus, Marktstr. 1 in Königslutter von 12:00 – 18:00 Uhr
  • 16.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 09:00 – 16:00 Uhr
  • 17.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 11:00 – 18:00 Uhr
  • 18.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 09:00 – 16:00 Uhr statt.

 

Es werden alle Arten von Impfungen (1., 2., 3. oder 4. Impfung) mit dem mRNA-Impfstoff der Firma Biontech nach Verfügbarkeit und STIKO-Empfehlung durchgeführt. Die STIKO empfiehlt nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischungsimpfung (Booster Impfung) eine 2. Auffrischungsimpfung (4. Impfung) mit einem mRNA-Impfstoff für folgende Personengruppen:

 

1. Menschen ab dem Alter von 70 Jahren, 

2. Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie

3. Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung

4. Tätige (≥16 Jahre) in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt. Frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung. In begründeten Einzelfällen kann bei Letztgenannten die 2. Auffrischungsimpfung auch bereits nach frühestens 3 Monaten erwogen werden.

 

Bei Personen der o. g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2- Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.

 

Ein Termin ist nicht erforderlich, es kann daher auch zu Wartezeiten kommen. Der Einlass erfolgt jeweils bis eine Stunde vor Ende. Es wird bereits jetzt um Verständnis gebeten, dass möglicherweise auch Personen aufgrund der großen Nachfrage abgewiesen werden müssen. Diese haben dann die Möglichkeit an den zukünftigen Terminen eine Impfung zu erhalten. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, Impfpass und den ausgefüllten Anamnesebogen, die Einwilligungserklärung und den Aufklärungsbogen mit. Dies verhindert längere Wartezeiten. Ein Impfzertifikat kann vor Ort nicht ausgestellt werden.

 

In der Marktpassage wird an allen Tagen der Impfstoff von BionTech verimpft. Moderna und Novavax werden nur noch an vereinzelten geplanten Terminen eingesetzt. Unter den Rufnummern 05351/557019 und 05351/557021 können sich impfwillige Personen vom Mobilen Impfteam auf die Terminliste der Impfstoffe Moderna und Novavax eintragen lassen.

 

Der freie Impftermin mit dem Impfstoff von Novavax findet am:

  • 14.03.2022 in der Marktpassage in Helmstedt von 09:00 – 16:00 Uhr statt.

 

Dieses spezielle Impfangebot richtet sich an alle bisher ungeimpften Personen. Dieses Angebot sollten insbesondere die Personen nutzen, die ab dem 15.03.2022 unter die einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a IfSG fallen und sich nicht mit den bereits zugelassenen Impfstoffen impfen lassen möchten.

 

Text: Landkreis Helmstedt