Hilfetelefon für Betroffene von häuslicher Gewalt

Samtgemeinde Grasleben, den 01. 11. 2022

 

Der Landkreis Helmstedt informiert: 

 

Für Frauen ist meist das eigene Zuhause der gefährlichste Ort. Häufig geschieht Gewalt gegen Frauen in der Partnerschaft oder in der Familie. Sie ist eine schreckliche Realität für jede vierte Frau in Deutschland und geschieht in allen Gesellschaftsschichten. Dies verdeutlicht auch das gleichbleibend hohe Niveau gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt im Landkreis Helmstedt bei der Polizei in den Jahren 2020 und 2021 von rund jeweils 300 Fällen. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen. 


Leider allzu lange wurde Gewalt im familiären Bereich als „Privatsache“ behandelt, so die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Helmstedt Sonja Klein. Umso wichtiger, dass die Durchsetzung von Gesetzen gegen Häusliche Gewalt seitdem zum Standard der Politik in den westlichen Ländern geworden ist. Auch das im Jahr 2002 in Deutschland erlassene Gewaltschutzgesetz in Deutschland bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten und häuslichen Umfeld. Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgefährdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, während das Opfer häuslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss.  Und doch kommt es leider immer wieder zu solch tragischen Gewaltexzessen wie dem Femizid in Grafhorst. Auch hier bestand bereits ein Kontaktverbot, welches jedoch vom Täter missachtet wurde. 


Partnerschaftsgewalt ist auch im Bundestrend erneut gestiegen: Jedes Jahr rund um den 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, veröffentlicht das Bundeskriminalamt (BKA) die aktuellen Zahlen zu Partnerschaftsgewalt in Deutschland. Zuletzt gaben die Zahlen Aufschluss zum Ausmaß der Partnerschaftsgewalt während des Corona-Jahrs 2020. Demnach gab es 2020 rd. 148.000 Opfer im Rahmen häuslicher Gewaltdelikte, davon 80,5 % Frauen. Für 139 Frauen endete dies tödlich. Die Gewalt an Frauen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4% angestiegen.  


Auch im zweiten Jahr der Pandemie hat sich die Situation für Betroffene von häuslicher Gewalt offenbar weiter verschärft: Nach Informationen des Bundesfamilienministeriums ist die Zahl der Beratungen durch das Hilfetelefon “Gewalt gegen Frauen“, ein bundesweites Beratungsangebot in 18 verschiedenen Sprachen, erneut gestiegen.  Demnach verzeichnete das Hilfetelefon 2021 mehr als 54.000 Beratungen, fünf Prozent mehr als noch im Vorjahr. Im Schnitt ging alle 20 Minuten eine Anfrage ein, bei der es um Gewalt durch den Partner oder Ex-Partner ging.  


Der Landkreis Helmstedt verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Beratungsstellen, von der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) sowie der Frauenberatungsstelle des Paritätischen, Rückenwind e.V. Verein gegen sexuellen Missbrauch, SOLWODI und nicht zuletzt das Ende 2017 eröffnete Frauenschutzhaus in Helmstedt, das betroffenen Frauen Zuflucht bietet. In Fällen von Partnerschaftsgewalt sollte immer die Polizei hinzugezogen werden und Betroffene können jederzeit Kontakt zu einer der genannten Beratungsstellen bzw. zum Hilfetelefon aufnehmen. 


Ein weiterer wichtiger Baustein im Angebotsgefüge ist die Täterberatungsstelle Häusliche Gewalt, ein Beratungsangebot für Männer, welches durch die Jugendhilfe e.V. Wolfenbüttel, Tel.: 05331/996320 betrieben wird. Häufig werden Täter bereits durch die Polizei oder Justiz dorthin vermittelt; sie können sich jedoch auch selbständig an die Beratungsstelle wenden. Entsprechend dem Leitsatz „Täterarbeit ist Opferschutz“ hat der Schutz von betroffenen Frauen und Kindern oberste Priorität. Aber sicherlich gibt es auch noch viel zu tun, um das Hilfesystem weiter auszubauen: eine sichere, auskömmliche und bundesweite Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen sowie der Ausbau einer jugendgerechten Präventionsarbeit bereits in Kindergärten und Schulen.  


Einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt: Deutschland muss sicherstellen, dass allen Frauen adäquate Hilfe zur Verfügung steht, dazu gehört auch ein Rechtsanspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, regelmäßige und bundesweite Sensibilisierung z.B. durch verpflichtende Fortbildungen und bessere Schulungen von Behörden, Richterschaft und Polizei. Der Staat darf sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen. Er ist gemäß der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen und Mädchen verpflichtet. 12 Jahre Istanbul Konvention: Am 11. Mai 2020 jährte sich Deutschlands Unterzeichnung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen zum zehnten Mal. Es ist zu begrüßen, dass es dieses wichtige Instrument in Europa gibt.  

 

Ansprechpartnerin: 
Sonja Klein 
Gleichstellungsbeauftragte 
Landkreis Helmstedt 

Telefon: 05351 / 121-1212

E-Mail:

 

Text: Landkreis Helmstedt

 

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