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Information zum Haushalt der Samtgemeinde Grasleben

Samtgemeinde Grasleben

Im Zuge der Berichterstattung der Helmstedter Nachrichten zu einer möglichen Versagung der Haushaltsgenehmigungen wurden Fragen an die Samtgemeinde Grasleben und den Landkreis Helmstedt schriftlich formuliert. Diese werden im Folgenden aufgeführt. In Teil A werden die Fragen an die Samtgemeinde Grasleben nebst Antworten dokumentiert. Teil B beinhaltet die Fragen der Helmstedter Nachrichten an den Landkreis Helmstedt sowie die dazugehörigen Antworten. Diese wurden am 13.03.2023 auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt veröffentlicht (hier klicken, Abruf am 20.03.2023). Die gelb hinterlegten Ergänzungen in Teil B wurden von Samtgemeindebürgermeister Gero Janze formuliert. Teil C beinhaltet nachträgliche Fragen der Helmstedter Nachrichten im Zuge der weiteren Berichterstattung, die durch das Ordnungsamt der Samtgemeinde Grasleben beantwortet wurden. Teil D umfasst einen Kommentar von Samtgemeindebürgermeister Gero Janze zur Samtgemeinderatsitzung am 03.04.2023. Teil E beinhaltet diverse Presseartikel zu der Thematik.  

 

+++ Ergänzung vom 06.04.2023 +++

Nachdem Landrat Radeck bzw. Kreisrat Wendt dem Kreisausschuss die Kürzung für den Haushalt der Samtgemeinde Grasleben vorgeschlagen hatte (und dieser der Empfehlung zustimmte), musste nun der Samtgemeinderat über die Kürzung abstimmen und darüber entscheiden, an welchen Stellen Änderungen vorgenommen werden sollen. Notgedrungen entschied der Rat der Samtgemeinde in seiner Sitzung am 03.04.2023, die Planung des Feuerwehrhauses Grasleben um ein weiteres Jahr zu verschieben. Das sorgte erwartungsgemäß für heftige Kritik bei den Ratsmitgliedern und den 80 Zuschauer/innen, welche im Wesentlichen aus Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr bestanden. Für großes Unverständnis bei allen Redner/innen sorgten insbesondere die mangelnde Transparenz und die fehlende Erläuterung seitens des Landkreises Helmstedt. Kreisrat Wendt sagte trotz schriftlicher Einladung für die Ratssitzung ab und entsandte leider keinen Vertreter. So blieben viele Fragen der Ratsmitglieder unbeantwortet.

 

Zu weiteren Inhalten der Samtgemeinderatssitzung wird auf den nebenstehenden Pressebericht der Helmstedter Nachrichten vom 05.04.2023 verwiesen.

Helmstedter Nachrichten vom 05.04.2023 (Autor: Erik Beyen)

Teil A: Fragen der Helmstedter Nachrichten an die Samtgemeinde Grasleben

Frage 1: Welche Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung hat die Samtgemeinde Grasleben?

 

Antwort: Die Sicherungsbemühungen der Samtgemeinde wurden in einem kontinuierlichen Prozess seit 2014 permanent betrieben. Es besteht inzwischen ein sehr umfängliches Maßnahmenpaket (Anlage zum Haushaltssicherungskonzept). Neben der Erhöhung der Samtgemeindeumlage wurden weiterhin bereits die Entgelte für den Eintritt in das Freizeitbad Grasleben in der Vergangenheit flächendeckend angepasst. Eine relevante Verbesserung der Haushaltslage der Samtgemeinde kann aber im Wesentlichen nur über die Samtgemeindeumlage erfolgen. Hier gilt es jedoch auch, die nahezu dauerhaft defizitäre Haushaltslage in drei von vier Mitgliedsgemeinden angemessen zu würdigen. Ansonsten erreichen „wir“ nur eine Problemverlagerung, aber keine Lösung. Insgesamt ist die Samtgemeinde Grasleben der Ansicht, dass die Haushaltssicherungsbemühungen sehr umfangreich sind und bezogen auf das Haushaltsvolumen auch durchaus ergebnisverbessernd wirken. (Dies war auch nötig, um in den Genuss von Bedarfszuweisungen des Landes zu kommen. Das Land hat das Haushaltssicherungskonzept vollumfänglich akzeptiert.) Bis zum letzten Jahr hat auch der Landkreis Helmstedt der Auffassung des Rates, man sei in der Samtgemeinde nunmehr faktisch auskonsolidiert, nicht widersprochen. Die Änderung dieser Sichtweise kommt für uns sehr überraschend.

 

Frage 2: Der Landkreis wirft der SG vor, eine Konsolidierung in Bezug auf die freiwilligen Leistungen Lappwaldhalle und Freizeitbad nicht ausreichend dargelegt zu haben. Können Sie dazu Stellung beziehen?

 

Antwort: Das ist Nonsens: Wir wollen die Heizung in unserer einzigen Sporthalle erneuern, auch um Energie zu sparen und den Sport sowie das Vereinsleben in der Samtgemeinde zu fördern. Zudem erhalten wir eine Förderung in Höhe von 1,6 Millionen für das Freizeitbad. Diese Summe wirkt natürlich positiv auf die Samtgemeinde. Es ist noch nicht mal angefangen worden, das Freibad umzubauen, da soll man schon über Einsparungen im Betrieb oder über eine Schließung nachdenken? Ein Irrsinn, zumal alle Maßnahmen in der Vergangenheit stets genehmigt wurden.

 

Die besagten Bereiche sollen gerade gestärkt werden, es ist doch daher sinnfrei, nach einer Schließung zu fragen. Im Übrigen bleiben auch bei einer Schließung die Abschreibungen im Haushalt bestehen und belasten das Ergebnis weiterhin.

 

Frage 3: In seiner jüngsten Sitzung diskutierte der Samtgemeinderat über Kürzungen im Bereich der in der Haushaltssatzung 2023 verankerten Investitionen und der Verfügungsermächtigungen durch den Landkreis Helmstedt. Die Helmstedter Nachrichten greifen das Thema auf. Ist es möglich, mir die wichtigsten Zahlen des Haushalts inklusive der Investitionen zukommen zu lassen, damit wir auch konkrete Zahlen nennen können? Die Bedeutung der geplanten Investitionen ist hinlänglich klar geworden.

 

Antwort: Die Investitionen der Samtgemeinde Grasleben im Jahr 2023 und Folgejahre (Investitionsprogramm) beziehen sich zu großen Teilen auf die Feuerwehrstandorte der Samtgemeinde. Neben dem aktuell im Bau befindlichen Feuerwehrhaus Mariental muss auch das Feuerwehrhaus Grasleben an einem anderen Standort neu dimensioniert werden. Es fehlen aktuell Einstellplätze für die dortigen Feuerwehrfahrzeuge. Wasserführende Löschfahrzeuge stehen derzeit im Winter im Freien, was bei Minusgraden entsprechend kontraproduktiv ist. Weiterhin sind Ersatzbeschaffungen für aktuell drei Fahrzeuge geplant. Ein großer Teil dieser Ersatzbeschaffungen ist aufgrund der sehr langen Lieferfristen bei den Herstellern mit mehrjährigem Vorlauf zu initiieren. Hierfür bedarf es schlichtweg der finanziellen Planungssicherheit für mehrere Jahre. Um diese zu erreichen, gibt es das Instrument der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsrecht. Die Samtgemeinde hat außerdem bereits ein Grundstück für den Bau des Feuerwehrhauses Grasleben erworben. Den Erwerb des Grundstücks hat der Landkreis anstandslos genehmigt. Weiterhin soll die über Jahre geplante und bereits angelaufene Umbaumaßnahme im Freizeitbad in 2023 in wesentlichen Teilen umgesetzt werden. Zu berücksichtigen ist hier, dass der Umbau des Bades aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen aus der Vergangenheit zulässigerweise bereits begonnen worden ist. Es wäre daher völlig unverhältnismäßig, diese schon angefangenen mehrjährigen Maßnahmen am Schwimmbad wegen unzureichender Kredite abzubrechen. Der drohende wirtschaftliche Schaden wäre sehr hoch. Allein daraus ergibt sich, dass nur bei der Feuerwehr gekürzt werden kann. Bei einer Kürzung der Kreditermächtigung für 2023 und einer gleichzeitigen Kürzung der genehmigten Verpflichtungsermächtigungen werden aktuelle und künftige Projekte und Maßnahmen hinsichtlich der generellen Durchführbarkeit gefährdet.

 

Bei der Samtgemeinde Grasleben bedeutet eine Teilversagung konkret, dass es – wie bereits dargelegt – zu Anpassungen im Bereich des Brandschutzes kommen muss. Dies gilt sowohl für das laufende Jahr als auch für die Zukunft. Dabei ist ggf. abzuwägen zwischen dem Neubau des Feuerwehrhauses Grasleben und den Ersatzinvestitionen in den Fahrzeugbestand der Feuerwehr. Dies ist ein schwieriger Abwägungsprozess, da alle Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde die ihnen obliegenden Aufgaben mit hohem Engagement sicherstellen. Weiterhin ist mit der Ersatzbeschaffung eines Hubrettungsfahrzeugs (Multistar) bis zum Jahr 2026 auch eine Investition gefährdet, die maßgeblich für die erfolgreiche Rettung aus größeren Höhen ist. Inwiefern dies überhaupt zu verantworten ist, müsste der Landkreis einmal erläutern.

 

Die Samtgemeinde Grasleben hat im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2023 mehrfach sowohl schriftlich als auch mündlich die Bedeutung dieser Investitionen für die Feuerwehr herausgestellt. Insofern ist dem Landkreis Helmstedt bei einer Teilversagung vollumfänglich bewusst, dass davon insbesondere der Brandschutz in der Samtgemeinde Grasleben betroffen ist. Es ist unredlich, auf eine kommunale Selbstverwaltung der Samtgemeinde hinzuweisen, wenn man ganz genau weiß, dass ausschließlich Kürzungen bei der Feuerwehr möglich sind. Die ehrenamtliche Feuerwehr wird nun zwangsläufig zum Spielball der neuen Sichtweisen im Kreishaus.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen sind für den Erwerb des Fahrzeugs TSF-Logistik der Ortsfeuerwehr Querenhorst (200.000 Euro in 2023), für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Grasleben (2.000.000 Euro in 2024 und 2.000.000 Euro in 2025), für die Beschaffung des Multistars (400.000 Euro in 2024 und 900.000 Euro in 2026) sowie für die Sanierung des Funktionsgebäudes im Grasleber Freizeitbad (292.000 Euro in 2024) vorgesehen.

 

Frage 4: Wie hoch wird die Bedarfszuweisung des Landkreises Helmstedt für die Samtgemeinde Grasleben ausfallen?

 

Antwort: Hierzu gibt es für das aktuelle Verfahren noch keine Informationen. Trotz der jetzt als Begründung genannten finanziellen Situation der Samtgemeinde Grasleben wurde diese bisher nicht mit Bedarfszuweisungen vom Landkreis berücksichtigt. Ein Vorschlag zur Änderung der Verteilkriterien für die Bedarfszuweisungen, die alle Bürgermeister der kreisangehörigen Städte, Samtgemeinden und Gemeinden unterstützen, fand seitens des Landkreises keine Berücksichtigung.

 

Frage 5: Wie hoch fällt die Kreisumlage für die SG aus? Können Sie die Differenz zum Vorjahr beziffern?

 

Antwort: Die Kreisumlage 2023 der Samtgemeinde beträgt rd. 220.000 €. Im Vergleich zum Vorjahr (525.000 €) ist das ein deutlicher Rückgang. Die Berechnung der Kreisumlage bei der Samtgemeinde erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Erträge aus Schlüsselzuweisungen. Diese betragen im Jahr 2023 nur 467.000 € und liegen deutlich unter dem Vorjahr (rd. 1,1 Mio. €). Dies ist eine Folge der verbesserten Entwicklung der Steuererträge in den Mitgliedsgemeinden. Die sinkende Kreisumlage bei der Samtgemeinde entsteht also im Wesentlichen aus dem Umstand, dass es primär auf der Ertragsseite der Samtgemeinde zu deutlichen Rückgängen kommt. Die Senkung der Kreisumlage wirkt sich bei der Samtgemeinde mit 6.400 € aus.

 

Frage 6: Welche konkreten Auswirkungen hat das auf den Haushalt der SG?

 

Antwort: Die Auswirkungen auf den Haushalt der Samtgemeinde sind bezogen auf die Senkung der Kreisumlage quasi nicht vorhanden (6.400 €). Eine Entlastung ist hier aufgrund des geringen Volumens nicht gegeben. Um es ganzheitlich zu verdeutlichen: Die Samtgemeinde und ihre vier Mitgliedsgemeinden (dann erst vergleichbar mit der Kreisumlagelast der Einheitsgemeinden) zahlen 2023 rd. 3,3 Mio. € Kreisumlage. Die Reduzierung aus der Senkung der Umlagegrundlagen zur Kreisumlage beträgt insgesamt 90.000 € und verteilt sich auf die fünf Haushalte in unterschiedlicher betraglicher Ausprägung.

Teil B: Fragen der Helmstedter Nachrichten an den Landkreis Helmstedt

mit Ergänzungen von Samtgemeindebürgermeister Gero Janze

Frage 1 - Am Montagabend tagte der Samtgemeinderat Grasleben. In öffentlicher Sitzung informierte die Verwaltung über eine mögliche Versagung der Haushaltssatzung 2023 der Samtgemeinde Grasleben. Daher bitte ich Sie um eine kurzfristige Positionierung zu den folgenden Fragen: Im Raum steht nach einer Anhörung, deren rechtmäßige Ausführung wohl umstritten ist, eine Kürzung bei der Kreditaufnahme und der Verpflichtungsermächtigung um jeweils 500.000 Euro. Soll das eine pauschale Kürzung sein, oder geht es um Ausgaben, die einem Projekt konkret zugeordnet werden können?

 

Antwort: Im Rahmen einer ordentlichen Anhörung ist die Samtgemeinde zu einer in Aussicht gestellten Kürzung der beantragten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen zu den entscheidungserheblichen Tatsachen angehört worden. Das Verfahren ist ordnungsgemäß abgewickelt worden. Die Kommunalaufsicht erteilt eine Gesamt- bzw. Teilgenehmigung für die beantragten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen. Insofern wird die Samtgemeinde zwar zu den konkreten Investitionen angehört, allerdings lassen sich nicht zwangsläufig die gekürzten Beträge einzelnen Maßnahmen zuordnen. Es ist Aufgabe des Samtgemeinderates, zu entscheiden, wie man mit den knappen Finanzmitteln umgeht. Das ist keine Aufgabe der Kommunalaufsicht. Hinzu kommt, dass die Finanzlage der Kommune insgesamt in den Blick zu nehmen ist und eine Abwägung mit den beabsichtigten Gesamtmaßnahmen stattfindet.

 

Ergänzung der Samtgemeinde Grasleben:

Das Verfahren ist aus Sicht der Samtgemeinde Grasleben nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden, da die gesetzlichen Verfahrensregeln zu einer ordnungsgemäßen Anhörung nicht berücksichtigt wurden.  

 

Tatsache ist auch, dass seitens des Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises zunächst die Versagung einer Kreditermächtigung in Höhe von 1,3 Millionen Euro, was den veranschlagten Kosten des Multistar Grasleben entspricht, vorgeschlagen wurde. Kreisrat Wendt hat dabei die Notwendigkeit eines Multistars in Grasleben in Zweifel gezogen und seinen eigenen Geschäftsbereich Bauen sowie Brandschutzprüfer und Mitglieder der Feuerwehr explizit dazu befragt. Die Versagung war daher zunächst sehr wohl an die „Maßnahme Multistar“ geknüpft. Dies wurde auf Rückfrage in der Kreisverwaltung nochmals ausdrücklich bestätigt.   

 

Frage 2 - Der Landkreis hat offenbar auch eine Schließung der Lappwaldhalle sowie des Freizeitbades zur Verbesserung des Ergebnishaushalts in Betracht gezogen. Das Freizeitbad soll mit Bundesfördermitteln saniert werden. Die Mittel sind bereits zugesagt. Der LK war und ist in den gesamten Prozess eingebunden. Können Sie die Beweggründe etwas näher erklären, wenngleich man offenbar von diesem Vorhaben abgerückt ist?

 

Antwort: Siehe oben: Es ist nicht Aufgabe und Absicht der Kommunalaufsicht, einzelne Maßnahmen anzuordnen, abzulehnen oder die Verteilung der knappen Haushaltsmittel auf einzelne Projekte zu bestimmen. Nach der von der Samtgemeinde dargestellten Finanzlage ist erkennbar, dass die Samtgemeinde die vorhandene Infrastruktur nicht mehr dauerhaft finanzieren kann. Insofern ist zu erwarten, dass in einem Haushaltskonsolidierungskonzept hierzu Stellung genommen wird. Dies hat die Samtgemeinde bei den Einrichtungen, die sich als freiwillige Leistungen darstellen, nicht bzw. nicht ausreichend getan.

 

Ergänzung der Samtgemeinde Grasleben:

Es ist Nonsens, die Prüfung der Schließung der Lappwaldhalle und des Freizeitbades Grasleben seitens des Kreisrates einzufordern. Es ist entgegen der Einlassung von Kreisrat Wendt eben nicht denkbar, diese Einrichtungen zu schließen. Vielmehr kann und muss in beide Einrichtungen investiert werden.

 

Frage 3 - Stattdessen steht wohl eine unbestätigte Kürzung der Verpflichtungsermächtigung um 1,3 Millionen Euro im Raum. Ist dem so? Wenn ja: Womit begründet der Landkreis dies? Wenn nein, wären ein paar Worte der Klarstellung hilfreich. Nach unseren Informationen stünde mit der Kürzung Anschaffung der FFW vor dem Aus.

 

Antwort: Der Kreisausschuss hat gestern die Teilgenehmigung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Grasleben gemäß Vorlage beschlossen. Dies bedeutet eine Kürzung der Verpflichtungsermächtigung um 500.000 Euro. Zahlen, die nach unbestätigten Quellen „im Raum stehen“, können und möchten wir nicht kommentieren. Über die Diskussion im Kreisausschuss dürfen wir nicht berichten, da es sich um eine nichtöffentliche Sitzung handelt. Wofür die verfügbaren Mittel ausgegeben werden, entscheidet der Samtgemeinderat, daher können wir nicht kommentieren, ob und welche Leistungen oder Anschaffungen wegfallen werden und warum.

 

Ergänzung der Samtgemeinde Grasleben:

Tatsache ist, dass der Hauptverwaltungsbeamte des Landkreises Helmstedt in einer Verwaltungsvorlage die Kürzung der Verpflichtungsermächtigungen um 1,3 Millionen Euro vorgeschlagen hat. Dies entspricht den veranschlagten Kosten für den Multistar.

 

Frage 4 -  Die SG ist, so geht es aus Äußerungen der Verwaltung hervor, mit ihren Jahresabschlüssen bereits recht weit fortgeschritten, bis 2017. Dennoch droht der LK mit Versagung der HH-Genehmigung, indem er sich unter anderem auf den Rückstand bei den Abschlüssen bezieht. Können Sie sagen, welche Jahresabschlüsse der Landkreis bislang fertiggestellt hat? Auch eine Einschätzung, warum die Jahresabschlüsse aus Sicht des LK einen solchen Stellenwert haben, wäre hilfreich.

Antwort: Die Jahresabschlüsse haben deshalb einen solchen Stellenwert, weil es einen entsprechenden Erlass des niedersächsischen Innenministeriums gibt (Nds. MBl. Nr. 49/2022 vom 16.11.2022). Dort heißt es (2.2): „Die Kommunen, die mit der Beschlussfassung der Jahresabschlüsse mehr als drei Jahre im Verzug sind, müssen ggf. bei der Kreditgenehmigung mit Einschränkungen rechnen. Bei einem derartigen Rückstand muss die geordnete Haushaltswirtschaft mindestens infrage gestellt werden.“ Dieser Erlass gilt selbstverständlich auch für den Landkreis Helmstedt, der ebenfalls seine Jahresabschlüsse erst bis 2017 fertig gestellt hat, und der sich damit denselben Regeln bei der Prüfung durch seine Kommunalaufsichtsbehörde (Nds. Innenministerium) unterwerfen muss.

 

Frage 5  - Zudem würde uns interessieren, warum etwa die seit vielen Jahren bekannte Haushaltslage bislang offenbar eher kein Problem für eine Genehmigung darstellte?

Antwort: Es ist nicht so, dass die Haushaltslage „kein Problem darstellte“.  Die Haushaltslage der Samtgemeinde war schon in den zurückliegenden Jahren immer ein Thema, was von der Kommunalaufsicht problematisiert und in den entsprechenden Genehmigungsbescheiden benannt worden ist. Dies ist der Samtgemeinde auch bekannt. Da kein Trend zur Verbesserung erkennbar ist, kann nicht überraschen, dass im Rahmen der Verhältnismäßigkeit nun Einschränkungen bei den Kreditgenehmigungen und Verpflichtungsermächtigungen erfolgen müssen.

 

Ergänzung der Samtgemeinde Grasleben:

Tatsache ist, dass im Jahr 2022 die Liquiditätskredite der Samtgemeinde nebst Mitgliedsgemeinden um fast 40 % reduziert wurden. Zudem ist die Finanzlage der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden auch ein Ausfluss aus der viel zu hohen Kreisumlage und den zu geringen Zahlungen im Bereich Flüchtlinge und Kindertagesstätten. Der Landkreis hat sich seit Jahren zulasten seiner kreisangehörigen Kommunen saniert und dies bei der Bemessung der Kreisumlage stets ignoriert.

 

Frage 6 - Im Zuge der Berichte der Verwaltung kritisierte ebendiese, dass die finanzielle Lage einer Kommune bei der Festsetzung der Kreisumlage keine Rolle spielt. Woran bemisst sich die Kreisumlage? Welche Handhabe hätte der LK, die Bemessungsgrundlage zu überarbeiten?

 

Antwort:  Die Festsetzung der Kreisumlage erfolgt nach den gleichen Regeln wie die Samtgemeindeumlage auch. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz. Die finanzielle Lage einer einzelnen Kommune wird bei der Festsetzung der Kreisumlage nicht berücksichtigt, jedoch erfolgt eine Abwägung zwischen der finanziellen Lage des Landkreises und aller kreisangehörigen Kommunen. Grundlage für die Heranziehung der Samtgemeinde zur Kreisumlage sind bestimmte Erträge, die der Samtgemeinde zufließen. Ergänzend ist auf die Absenkung der Kreisumlage in diesem Jahr hinzuweisen und die Erhöhung der Bedarfszuweisungen für finanziell notleidende Kommunen. Dadurch versucht der Landkreis einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

 

Ergänzung der Samtgemeinde Grasleben:

Tatsache ist, dass das Konstrukt der Bedarfszuweisungen bereits im Jahr 2022 durchgängig von allen kreisangehörigen Kommunen abgelehnt wurde. Das Volumen ist zudem so gering, dass die Zahlungen keinerlei fühlbare Auswirkungen auf die Haushalte haben. Zudem wird hier vergessen, dass die Samtgemeinde noch nie eine Bedarfszuweisung vom Landkreis erhalten hat. Im Weiteren wird auf die Fragen 1 und 4 an die Samtgemeinde Grasleben unter Teil A verweisen.

Teil C: Weitere Fragen der Helmstedter Nachrichten an die Samtgemeinde Grasleben (ergänzt am 30.03.2023)

Frage 1: Wie hoch sind die laufenden Unterhaltungskosten für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Grasleben jährlich? Können Sie sagen, wie sich diese zusammensetzen? Es geht nicht um Investitionen. Wer trägt die Kosten? Gibt es möglicherweise Zuschüsse?

 

Antwort: Die laufenden Unterhaltungskosten für die Feuerwehren in der Samtgemeinde Grasleben lagen im Durchschnitt der letzten drei Jahre bei ca. 180.000 € jährlich. Dabei setzten sich diese Kosten im Wesentlichen aus den Positionen „Erwerb geringwertiger Vermögensgegenstände“, „Haltung von Fahrzeugen“, „Dienst- und Schutzkleidung“, „Aus- und Fortbildung“, „Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten“, „bauliche Unterhaltung der Feuerwehrhäuser“ sowie „Verdienstausfall für Feuerwehreinsätze“ zusammen. Alleiniger Kostenträger ist die Samtgemeinde Grasleben. Zuweisungen werden vom Landkreis Helmstedt in Höhe von ca. 15.000 € aus Mitteln der Feuerschutzsteuer gezahlt. Darüber hinaus fließen private Spenden hinzu, die in den vergangenen Jahren jeweils im vierstelligen Bereich gelegen haben.

 

Frage 2: Wer kommt für die Kosten von Einsätzen auf? Lässt sich ermitteln, wie hoch diese im Schnitt jährlich sind, dies ungeachtet der unterschiedlichen Einsatzart?

 

Antwort: Nach der Feuerwehrgebührensatzung der Samtgemeinde Grasleben sind verschiedene Einsätze der Feuerwehr gebührenpflichtig, u. a. wenn Einsätze durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden sind. In diesen Fällen müssen die Verursacher die Kosten tragen. Sofern kein Gebührentatbestand erfüllt ist, trägt die Samtgemeinde die Kosten. Die Einsatzkosten variieren dabei in den einzelnen Jahren sehr stark, sodass hier kein „Durchschnitt“ gebildet werden kann.


Frage 3: Bestimmte Einsatzkosten müssen etwa von "Verursachern" oder Privatpersonen oder Unternehmen gezahlt werden. Gibt es einen Überblick über die "Einnahmen" in diesem Bereich? Wer nimmt diese Gelder ein? Könnten daraus mitunter Rücklagen entwickelt werden?

 

Antwort: Die Gebühreneinnahmen schwanken ebenso wie die Einsatzkosten sehr stark in den einzelnen Jahren. Beispielhaft seien hier die Gebühreneinnahmen aus 2020 (= ca. 21.000 €) und aus 2021 (= 63.000 €) genannt. Diese Gebühren fließen der Samtgemeindekasse zu. Rücklagen konnten hier in der Vergangenheit nicht gebildet werden.

 

Frage 4: Gibt es bereits Ideen, wie mit der durch die Kürzungen im Haushalt entstandenen Deckungslücke umgegangen wird? Welche sind das?

 

Antwort: Der Rat der Samtgemeinde Grasleben trifft in seiner Sitzung am Montag, den 03.04.2023, eine Entscheidung darüber, wie das bisherige Investitionsprogramm anzupassen ist. So ist eine Entscheidung erforderlich, an welcher Stelle im laufenden Haushaltsjahr 2023 Investitionen mit einem Volumen von 200.000 € eingespart werden können. Ebenso sind Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre um 500.000 € zu kürzen.

 

Verwaltungsseitig wurde eine intensive Abwägung der Alternativen vorgenommen. Dabei sind bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahmen (Feuerwehrhaus Mariental, Umbau Funktionsgebäude Freizeitbad oder bereits eingesteuerte Neubeschaffungen bei den Fahrzeugen der Feuerwehr) nicht für eine Lösung in Betracht gezogen worden. Auch eine Verschiebung der avisierten Ersatzbeschaffung für den Multistar wurde zur Sicherstellung der Rettung aus größeren Höhen und aufgrund der Bedeutung des Fahrzeugs in den bestehenden Brandschutzkonzepten nicht in Erwägung gezogen. Die daneben geplanten weiteren Investitionsmaßnahmen am Rathaus reichen nicht aus, um die vom Landkreis Helmstedt geforderte Reduzierung im Haushalt 2023 zu erreichen. Daher verbleibt nach Abwägung aller Projekte zunächst nur eine Anpassung bei den Ansätzen des Feuerwehrhauses Grasleben. Genau das war dem Landkreis, insbesondere aber Kreisrat Wendt, bereits vollständig bekannt, als er dem Kreisausschuss die Kürzung der Investitionen für 2023 vorschlug. Jetzt zu behaupten, die Samtgemeinde Grasleben entscheidet selbst, wo die Kürzung durchgeführt wird, wirkt schon bewusst zynisch. Die kommunale Selbstverwaltung wird hier vom Landkreis faktisch ausgehöhlt, da ausschließlich im Bereich des Feuerwehretats ausreichende Mittel zur Kürzung zur Verfügung stehen. Dabei ist zu betonen, dass die Planung auch weiterhin unter Zugriff auf die Verpflichtungsermächtigung 2024 vorangetrieben werden kann. Daher schlägt die Verwaltung die Kürzung bei dieser Maßnahme dem Rat vor.

 

Die zugehörige Verwaltungsvorlage V021_23 ist in der Tagesordnung der Samtgemeinderatssitzung vom 03.04.2023 unter Tagesordnungspunkt 10 hinterlegt, zum Aufrufen der Seite bitte hier klicken​​​​​​

Teil D: Kommentar von Samtgemeindebürgermeister Gero Janze zur Samtgemeinderatssitzung am 03.04.2023

Fällt das Feuerwehrhaus Grasleben den Kürzungen des Landkreises zum Opfer?

 

Am kommenden Montag, 3. April, tagt um 18:30 Uhr der Rat der Samtgemeinde Grasleben in öffentlicher Sitzung im Schützenhaus Grasleben. Der Rat wird u.a. aufgrund einer Kürzung der Kreditermächtigungen durch den Landkreis über Streichungen der im Jahr 2023 beabsichtigten Investitionen entscheiden müssen. Vermutlich kann durch diese Kürzung die zugesagte Planung des Feuerwehrhauses Grasleben in diesem Jahr nicht aufgenommen werden.

 

Mit Bescheid vom 10. März hat der Landkreis Helmstedt den Haushalt der Samtgemeinde Grasleben nicht in voller Höhe bewilligt. Die Versagung in einer Größenordnung von 200.000 Euro im laufenden Jahr bzw. 500.000 Euro in den Folgejahren kann durch die übrigen geplanten kleineren Investitionen der Samtgemeinde kaum kompensiert werden, was sehr wahrscheinlich zur Folge hat, dass das eigens für die Feuerwehr gekaufte Grundstück in Grasleben voraussichtlich nicht zeitnah bebaut werden kann. Die Planung kann mangels Kreditgenehmigung nicht beginnen, drei Fahrzeuge müssen weiterhin vor dem (und nicht im) Feuerwehrhaus stehen (siehe Bild). Dem Landkreis Helmstedt muss aufgrund dieses Volumens im Vorfeld bewusst gewesen sein, dass Streichungen von Maßnahmen aufgrund der hohen Summe nur im Bereich der Feuerwehr ausgeführt werden können. Die Teilversagung wurde dennoch getroffen. Als Begründung wurde im Wesentlichen die hohe Verschuldung bzw. die schlechte Finanzlage der Samtgemeinde herangezogen. Laut letzten Interviews (HeSo vom 26. März) hätte man beim Landkreis Helmstedt bei der schlechten Finanzlage der Kommunen eine Verantwortung gegenüber unseren Kindern [zum Sparen], was beim Thema "Brandschutz und Sicherheit" schon fast zynisch wirkt. Argumente der Samtgemeinde in Hinblick auf den Brandschutz wurden offensichtlich nur bedingt berücksichtigt. Befremdlich, Geld löscht kein Feuer! Kreisbrandmeister Wermuth hatte den Landkreis davor gewarnt, die Feuerwehr zum Spielball der Politik werden zu lassen. Aber darauf läuft es in der Konsequenz nun hinaus.

 

Es bleibt zu hoffen, dass viele Zuschauer bei der öffentlichen Sitzung am 3. April um 18:30 Uhr im Schützenhaus Grasleben vertreten sind um sich über die Entscheidung des Landkreises Luft zu machen. Ich lade herzlich zur Sitzung ein und bitte um Teilnahme.

 

Ehrenamtliche Brandschützerinnen und Brandschützer verdienen eine angemessene Ausstattung, so wie sie auch in den vergangenen Wochen und Monaten mit dem Rathausteam und auch mit Mitgliedern des Samtgemeinderates gemeinsam erarbeitet wurde. Der Landkreis muss notwendige Projekte der Feuerwehren im Blick haben und darf diese nicht durch rigorose Sparauflagen gefährden.

Teil E: Presseberichte

Helmstedter Nachrichten vom 11.03.2023 (Autor: Erik Beyen)

 

Helmstedter Sonntag vom 26.03.2023

 

Helmstedter Nachrichten vom 30.03.2023 (Autor: Erik Beyen)

 

Helmstedter Sonntag vom 02.04.2023

 

Helmstedter Nachrichten vom 05.04.2023 (Autor: Erik Beyen)

 

Bild zur Meldung: Information zum Haushalt der Samtgemeinde Grasleben

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Sitzung des Samtgemeinderates am 03.04.2023 (03. 04. 2023)