Schiedsperson für die Samtgemeinde Grasleben gesucht

Samtgemeinde Grasleben, den 26. 07. 2018

Da der aktuelle Amtsinhaber im kommenden Jahr ausscheiden wird, sucht die Samtgemeinde Grasleben aktuell eine neue Schiedsfrau oder einen neuen Schiedsmann. Einfach ausgedrückt ist es das Ziel der Schiedsstelle, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Ein entsprechendes moderiertes Verfahren ist teilweise sogar vor dem entsprechenden Gerichtsverfahren gesetzlich vorgesehen.

 

Zur Beilegung von Strafsachen oder bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten bietet das Niedersächsische Schiedsämtergesetz (NSchÄG) demzufolge die Hilfe von Schiedspersonen an. Diese haben sich über Jahrzehnte als Schlichter bewährt. Falls also eine Auseinandersetzung unausweichlich ist und deren Schlichtung zu den Aufgaben eines Schiedsamtes gehört, gilt die Empfehlung, sich vertrauensvoll an die zuständige Schiedsperson zu wenden. Diese wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung von Hausordnungen, bei Schmerzensgeld- und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

 

Dieses spannende Ehrenamt übt in der Samtgemeinde Grasleben seit dem 01.04.2014 Andreas Hagen aus. Durch seine Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachverhalten, seine Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Standpunkte einzugehen, hat Herr Hagen in zahlreichen Fällen die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Parteien sich außergerichtlich einigen konnten und so der soziale Friede wieder hergestellt wurde.

 

Naturgemäß kann nicht jeder Fall zur Zufriedenheit aller Parteien abgeschlossen werden, dennoch konnte Andreas Hagen durch seine ruhige und ausgeglichene Art große Schlichtungserfolge erzielen. Die Amtszeit Hagens, der das Schiedsamt aus Altersgründen nicht mehr weiterführen möchte, endet nunmehr zum 31.03.2019.

 

Die Samtgemeinde bemüht sich daher um einen Nachfolger nebst Stellvertreter. Denkbar wäre es auch, die Aufgaben zu teilen, um die Belastung durch das interessante, aber auch zeitintensive, Ehrenamt zu begrenzen. Letztlich wird dann der Samtgemeinderat einen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau mit Stellvertreter wählen. Der Amtsantritt folgt mit Bestätigung durch das Amtsgericht. Bewerbungen sind bis zum 31.12.2018 möglich.

 

Am Ende dieser Meldung und unter dem Punkt Ausschreibungen -> Stellenausschreibungen auf www.grasleben.de sind weitere Informationen zum Anforderungsprofil sowie Kontaktdaten für die Bewerbung zu finden.