Landesweite Katzenkastrationsaktion 2020

Samtgemeinde Grasleben, den 30. 10. 2020

 

Erneut findet in der Zeit vom 02. November bis 14. Dezember 2020 eine Katzenkastrationsaktion in Niedersachsen statt. In einem Bündniszusammenschluss engagieren sich mit der Landesbeauftragten für den Tierschutz, die Tierärztekammer Niedersachsen gemeinsam mit dem Bund praktizierender Tierärzte-Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund Landesverband Niedersachsen e.V., dem Deutschen Tierschutzbund e.V., dem Verband der niedersächsischen Tierschutzvereine e.V., dem Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und der Tierschutzorganisation TASSO e.V. in diesem besonderen Projekt.


Dank des Engagements wird die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von rund 4.000 streunenden wildlebenden Hauskatzen und Katern ermöglicht.

 

Welche Tiere dürfen kastriert werden?

Die kostenlose Kastration ist ausschließlich auf obdachlose männliche und weibliche Streunerkatzen ab der 18. Lebenswoche ohne mögliche Ermittlung eines/einer BesitzerIn begrenzt.

 

Teilnehmen dürfen:

  • Tierschutzvereine

  • Tierheime

  • Privatpersonen, die ehrenamtlich kontrollierte Futterstellen verwilderter Katzen betreuen

 

Zeitraum:

Die Kastration ist nur im Zeitraum vom 02. November bis 14. Dezember möglich, solange die Fördergelder nicht verbraucht sind. 


Ablauf:

  • Sie fragen in Ihrer Tierarztpraxis nach der Teilnahme an der Aktion und erfahren dort alles Weitere.

  • Sie erhalten den OP-Termin.

  • Sie fangen die Katze(n) ein und bringen sie in die Praxis.

  • Sie weisen sich in der Tierarztpraxis mit Ihrem Personalausweis aus und bestätigen schriftlich, dass die zu kastrierenden Tiere beider Gemeinde als Fundkatze gemeldet worden sind und es sich nach eigener Kenntnis um besitzerlose Katzen handelt.

  • Tierheime legen die § 11 Erlaubnis nach TSchG und Tierschutzvereine den Nachweis der Gemeinnützigkeit vor.

  • Sie übernehmen die Nachpflege der Katze, bis es der Gesundheitszustand wieder zulässt, sie an ihrem angestammten Ort frei zu lassen.

  • Die Tierarztpraxis übernimmt die Eintragung ins Register und die Abrechnung der Kosten.

 

Kontakt

Landesbeauftragte für den Tierschutz
E-Mail:

Homepage: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz